Berndt Freiherr von Schrötter
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Berndt Freiherr von Schrötter aus Großbeeren (Teltow-Fläming) bei Berlin besteht seit 1995. Die Kanzleiräume sind in der Berliner Straße 32 in der alten Post, einem heutigen Ärztehaus, und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen zudem gute Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 15.00 Uhr möglich. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, z.B. am Wochenende oder vor Ort beim Mandanten durchgeführt werden.
Das breite Spektrum der von Berndt Freiherr von Schrötter angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks, des Handels und der Industrie ab.
Philosophie der Kanzlei ist es, die außergerichtliche Konfliktbereinigung stets höher zu bewerten als die Prozessführung. Wo ein Prozess nicht zu vermeiden ist, wird dieser sach- und fachgerecht geführt. Dies gilt auch und gerade in Verkehrsstrafsachen, wo eine Verfahrensbeendigung außerhalb einer Hauptverhandlung häufig sachgerechtere Ergebnisse erbringt. Freiherr von Schrötter legt bei der juristischen Arbeit großen Wert darauf, komplexe Themen auf den Punkt zu bringen und für den jeweiligen Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungswege aufzuzeigen.
Die Kanzlei verfügt über moderne EDV mit Internetanschluss und E-Mail (von.schroetter@online.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Berndt Freiherr von Schrötter - Berliner Straße 32
14979 Großbeeren
Brandenburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (33701) 57468
- Telefax
- +49 (33701) 55282

Fachgebiete/Charakteristika
Berndt Freiherr von Schrötter wurde 1958 in Bad Wimpfen geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Bonn Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Köln.
Der Jurist, seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Französisch.
Vor der Gründung der Kanzlei 1995 war er zunächst Geschäftsführer mehrerer Handelsverbände in Berlin.
Rechtsanwalt Freiherr von Schrötter arbeitet schwerpunktmäßig im Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Verkehrsstrafrecht, Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Das Familienrecht regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter den Ehegatten und den Verwandten sowie für ein Kind bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
Die Kanzlei berät des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben, sowie die vermögensrechtlichen Folgen. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier spezifisch abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Ferner sind Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht.
Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Freiherr von Schrötters liegt im Mietrecht. Darin geht es vorwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Der Jurist prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind leider manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und frühzeitig versierte juristische Beratung in Anspruch nimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Freiherr von Schrötter.
Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung sowie insbesondere das Verkehrsstrafrecht sind seit Jahren eine Spezialität der Kanzlei.
Die Tätigkeit Freiherr von Schrötters im Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB).
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Fahrverbot und Punkten in Flensburg. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören ebenso zum Alltagsgeschäft der Kanzlei wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.
Rechtsanwalt Freiherr von Schrötter hat sich darüber hinaus auf das allgemeine Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis aus.
Außerhalb der Kanzlei ist Berndt Freiherr von Schrötter Gemeindevertreter in Großbeeren.
Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Förderer der Grund- und Oberschule Großbeeren. Ziel des Vereins ist seit seiner Gründung die Förderung von Bildung und Erziehung der Schüler in ideeller und materieller Weise und die Unterstützung der Schule, sowohl bei Ihren Erziehungsaufgaben, als auch in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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