Doris Nordmann

Rechtsanwältin und Notarin

Kurzprofil

Die Kanzlei Nordmann in Vechta wurde von Frau Rechtsanwältin Doris Nordmann gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Haupttätigkeitsfelder sind in erster Linie das Familienrecht, familienrechtliche Nebengebiete, Erbrecht und Arbeitsrecht. Zudem kann die Kanzlei auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurückgreifen.

Die modernen Kanzleiräume sind in der Füchteler Straße im Gebäude der Energieversorgung Weser-Ems AG (EWE). Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Mandanten, die mit dem Auto kommen, finden in unmittelbarer Nähe Parkplätze.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Frau Nordmann legt Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 08.00 bis 17.30 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit Rechtsanwältin Nordmann auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung im Hause des Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Doris Nordmann
Füchteler Str. 8
49377 Vechta
Niedersachsen
Deutschland

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+49 (4441) 97490
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+49 (4441) 974939
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Fachgebiete/Charakteristika

Doris Nordmann beendete ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Nach dem Studium absolvierte sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Münster und legte das zweite juristische Staatsexamen ab. Die Volljuristin, 1984 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie ist ebenfalls vor den Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichten auftrittsbefugt.

Seit 1993 ist Rechtsanwältin Doris Nordmann zudem Notarin. Frau Nordmann korrespondiert auch in Englisch.

An ihrer anwaltlichen Tätigkeit reizt die Volljuristin der persönliche Umgang mit ihren Mandanten sowie die gezielte Entwicklung von Problemlösungen, die letztlich Ihnen zugute kommen. Bekannt ist die Juristin für die durchsetzungsstarke Umsetzung von Positionen und Rechtsauffassungen.

Rechtsanwältin Doris Nordmann berät und vertritt Sie im Familienrecht und in den familienrechtlichen Nebengebieten sowie im Erbrecht und Arbeitsrecht.

Rechtsanwältin Nordmann berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Doris Nordmann, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Das von Doris Nordmann praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf, die familienrechtlichen Interessen der von ihr vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet. Vertrauen Sie neben der langjährigen Berufserfahrung auf die Fachkompetenz und das hohe Engagement von Rechtsanwältin Doris Nordmann bei Ihrer Interessensvertretung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Doris Nordmann berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall.

Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Doris Nordmann hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Doris Nordmann Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen in allen Angelegenheiten. Bei ihr finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch die Juristin unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Doris Nordmann.

Außerberufliche Engagements

In ihrer Freizeit treibt Doris Nordmann Sport, insbesondere Volleyball. Darüber hinaus ist sie gesellschaftspolitisch stark engagiert. Sie ist Mitglied im SKF (Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.), im Förderverein für inhaftierte Frauen e.V. (FiF) sowie ehrenamtliche Mitarbeiterin des Frauenhauses.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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