Michael Eveslage
Kurzprofil
Die Kanzlei des Rechtsanwalts Michael Eveslage in Vechta besteht seit 1996 als Sozietät. Die Kanzleiräume sind in der Münsterstraße 22, in der Nähe eines Steinmetzbetriebes und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus sind gute Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.30 Uhr möglich. Sie ist bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei Eveslage bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Familienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und dem Mietrecht. Sie arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse (ra.eveslage@t-online.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Michael Eveslage
- Münsterstraße 22
49377 Vechta
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (4441) 2076oder2077
- Telefax
- +49 (4441) 83805

Fachgebiete/Charakteristika
Michael Eveslage wurde 1967 in Dinklage in Niedersachsen geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Bielefeld und Münster Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Eveslage im Landgerichtsbezirk Oldenburg.
1996 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht ist es ihm möglich, auch vor jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Michael Eveslage verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.
Herr Eveslage hat sich unter anderem auf das Scheidungs- und Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.
Das Familienrecht regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts zwischen den Ehegatten, den Verwandten und dem Kind bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
Ein Teilgebiet des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) mit minderjährigen Kindern. Hier verfügt Michael Eveslage über einen großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Seit 2003 führt Rechtsanwalt Eveslage den Titel “Fachanwalt für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Eveslage unterstützt Sie zudem juristisch auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals juristische Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt worden sei. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kasko-Versicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadenersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung.
Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Eveslage liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Zerwürfnisse zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Konfrontationen. Folglich häufen sich oftmals unerwartet hohe Kosten an. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind zuweilen die Urteile. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Herr Eveslage prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, zum Thema Betriebskostenabrechnung und bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Eveslage.
Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung ist seit Jahren eine Spezialität der Kanzlei Eveslage. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse im Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwalt Eveslage werden Sie kompetent und ausführlich beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.
Rechtsanwalt Michael Eveslage ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist Herr Eveslage Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht sowie Versicherungsrecht.
Außerberuflich ist Herr Eveslage zudem Vorsitzender des Trägervereins des örtlichen Jugendtreffs Pro-Jugend Dinklage e.V.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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