Ingo Pratsch

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Ingo Pratsch in Dresden besteht seit 1997. Sie ist im Nordwesten der Inneren Neustadt in der Ludwigstraße 4, in der Nähe des Neustädter Bahnhofs am Schlesischen Platz und demzufolge leicht zu finden.

Mit den S-Bahn-Linien 3, 4 und 9 gelangen Sie zur Haltestelle “Antonstraße/Leipziger Straße”, folgen Sie dort dem Ausgang zur Ludwigstraße. Vor dem Haus bestehen zudem gute Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können individuell mit Rechtsanwalt Pratsch vereinbart werden. Diese sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei Pratsch bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Verkehrsrecht sowie aus dem allgemeinen Zivilrecht. Sie arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine eigene E-Mail Adresse.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ingo Pratsch
Ludwigstraße 4
01097 Dresden Neustadt
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (351) 85675303
Telefax
+49 (351) 85675308
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Ingo Pratsch wurde 1961 in Lathen an der Ems geboren. Nach seiner technischen Ausbildung zum Radio- und Fernsehmechaniker studierte er an der Universität Münster Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Paderborn. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen folgte die Kanzleigründung. Seither ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Dresden tätig. Er ist seit 1997 als Volljurist zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Ingo Pratsch verfügt über gute Kenntnisse in Englisch, Französisch und Niederländisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Insbesondere genießt Rechtsanwalt Pratsch die Selbständigkeit, die sein Beruf mit sich bringt. Er sieht es als oberstes Ziel an, den Menschen Lösungen aufzuzeigen, durch fachliche Kompetenz die Interessen der Mandanten durchzusetzen und in Konfliktsituationen kompetent zu beraten. Dabei schätzt er den unmittelbaren Kontakt zu den Menschen und die Art und Weise des Mandantenumgangs.

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein Hauptschwerpunkt der Kanzlei Pratsch. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Chancen zur Bewältigung der MPU zu erhöhen oder Sperrfristen zu verkürzen. Erforderlich ist eine plausible Auseinandersetzung mit den eigenen Schwächen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, und insofern eine nachhaltige Verbesserung des Fahrverhaltens. Hierzu werden geeignete Trainingsmaßnahmen angeboten, die Ingo Pratsch vermittelt. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwalt Pratsch werden Sie kompetent und umfassend beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.

Da Herr Pratsch ein großes Fachwissen im Verkehrsrecht besitzt, hält er eine Vielzahl von Vorträgen, unter anderem bei namhaften Automobilclubs zu verkehrsrechtlichen Themen wie zum Beispiel zur Haftung bei einem Unfall und zu neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung.

Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Pratsch ist das Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Er berät in allen relevanten prozessualen Fragestellungen, insbesondere in Widerspruchsverfahren, Klagen vor den Verwaltungsgerichten sowie im einstweiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Generell teilt man das Verwaltungsrecht in das allgemeine Verwaltungsrecht und das besondere Verwaltungsrecht ein. Das Verwaltungsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat ferner auch ein eigenes Prozessrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, das Verwaltungsverfahren einschließlich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens). Das besondere Verwaltungsrecht unterteilt sich in zahllose Fachgebiete, zum Beispiel Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Wegerecht, Schulrecht und Wasserrecht.

Eine Stärke von Herrn Pratsch ist auch das Arbeitsrecht. Darin geht es zum einen um die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Hauptsächlich bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Rechtsanwalt Pratsch Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job immer öfter eine Existenz hängt, versucht Herr Pratsch mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen.

Ein zusätzlches Beratungsfeld von Rechtsanwalt Pratsch ist das Familienrecht. Dieses regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Familienmitglieder zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts zwischen den Ehegatten, den Verwandten und dem Kind bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Gerade im Familienrecht ist es Herr Pratsch besonders wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht.

Die Kanzlei berät des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier spezifisch abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Herr Pratsch betreut Sie auch im Steuerrecht. Er berät insbesondere individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagworten Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Rechtsanwalt Pratsch durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt.

Ferner liegt ein zusätzliches Fachgebiet der Kanzlei im Mietrecht. Ziel der Rechtsberatung von Ingo Pratsch ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Pratsch berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den oben genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Beratung und Betreuung durch die Kanzlei Pratsch liegt im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.