Nicole Hollerbuhl

Kanzlei Duckstein

Fachgebiete/Charakteristika

Nicole Hollerbuhl wurde 1973 in Magdeburg geboren. Sie studierte an der Martin-Luther-Universität in Halle/Wittenberg Rechtswissenschaften und beendete ihr Studium 1999 mit dem ersten juristischen Staatsexamen und dem Wahlfach Familien- und Erbrecht. Ihre Referendarausbildung absolvierte sie in Sachsen-Anhalt, wo sie 2002 auch ihre zweite juristische Staatsprüfung mit dem Wahlfach Arbeitsrecht ablegte.

Bis zum Beginn ihrer Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Duckstein im November 2004 absolvierte Frau Hollerbuhl mehrere Praktika. Dazu gehörten unter anderem ein einjähriges Praktikum in einer großen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei in Magdeburg sowie ein halbjähriges Praktikum im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

Ihre Arbeitsschwerpunkte sind das Familienrecht, das allgemeine Zivilrecht sowie das Miet- und Pachtrecht. Nicole Hollerbuhl ist seit Februar 2005 zugelassene Rechtsanwältin und auftretungsberechtigt an allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik sowie den Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten. Sie spricht Englisch und Französisch.

Der Schwerpunkt der familienrechtlichen Tätigkeit Frau Hollerbuhls liegt im außergerichtlichen Bereich und ist darauf gerichtet, zu einer zufriedenstellenden Gesamtregelung aller mit Trennung und Ehescheidung zusammenhängenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu gelangen. Dazu gehören insbesondere

  • der Unterhalt,
  • das Güterrecht, vor allem die Durchführung des Zugewinnausgleichs einschließlich Gestaltung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bezüglich des Privatvermögens sowie auch Betriebsvermögens, wie es beispielsweise bei Unternehmerscheidungen von besonderer Bedeutung ist,
  • die Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts, insbesondere die Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte sowie die Geltendmachung und Abwicklung sonstiger Ansprüche getrennt lebender oder bereits geschiedener Ehegatten sowie auch die Abwehr solcher Ansprüche,
  • der Umgang des nicht betreuenden Elternteiles mit gemeinsamen Kindern,
  • die Regelung der Wohnverhältnisse.

Das von Rechtsanwältin Hollerbuhl praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf, die familienrechtlichen Interessen der von ihr vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage Wege und Lösungen für ein auch wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis aufzuzeigen und ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.

Langjährige anwaltliche Erfahrung hat bestätigt, dass Parteien, die es schaffen, einen “Rosenkrieg” mit Hilfe kompetenter Rechtsanwälte zu vermeiden und bereits in einem sehr frühen Stadium der Trennung zu einer umfassenden Trennungs- und gegebenenfalls Scheidungsfolgenvereinbarung zu gelangen, sehr viel schneller wieder zu mehr Lebensqualität und -freude zurückfinden. Demgegenüber lässt sich bei Parteien, die nervenzehrende langjährige Auseinandersetzungen durch mehrere Instanzen führen, am Ende oft nicht einmal mehr feststellen, ob und dass wenigstens die obsiegende Partei als wirklicher Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht, geschweige denn, dass das Mehr an Erreichtem den Aufwand wirklich wert war. Es gibt bedauerlicherweise Konstellationen, in denen es nicht möglich ist, eine außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erreichen. In diesen Fällen sind Gerichtsverfahren unter Umständen nicht vermeidbar. Selbstverständlich übernimmt Rechtsanwältin Hollerbuhl in solchen Fällen auch die Prozessvertretung ihrer Mandanten.
Frau Hollerbuhl ist auf dem gesamten Gebiet Mietrecht und Pachtrecht tätig. Hier erstreckt sich ihr Angebot von der Begründung eines Vertragsverhältnisses über die Durchführung desselben bis hin zur Beendigung. Rechtsanwältin Hollerbuhl unterstützt Sie bei Gestaltung und Abschluss des Mietvertrages, bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis, bei der Vorbereitung und Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme, der Vorbereitung, Durchführung und Durchsetzung oder Abwehr einer Mieterhöhung, der Beendigung oder Kündigung des Mietverhältnisses. Im Übrigen gehören zum Leistungsumfang der Juristin die Prüfung und Fertigung von Mietvertrag (Wohnraummietvertrag oder gewerblicher Mietvertrag) und Pachtvertrag sowie die Beratung bei Kündigung, Mangel an der Mietsache, Mietminderung, Zahlungsklage und Räumungsklage. Zu ihren Mandanten gehören Immobilienfirmen, gewerbliche und private Vermieter sowie auch Mieter.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Vertragsrecht erstreckt sich für Rechtsanwältin Nicole Hollerbuhl insbesondere über die Gestaltung und Prüfung von Verträgen für alle Rechtsgebiete im Zivilrecht (zum Beispiel Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Mietvertrag, Ehevertrag). Klienten, die einen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls anfechten lassen möchten, finden in Rechtsanwältin Hollerbuhl die geeignete Ansprechpartnerin. Werden Verträge verletzt, so ergeben sich unter anderem Rechte (Rücktritt, Kündigung, Schadensersatzforderung) und Ansprüche (Garantienanspruch, Gewährleistungsanspruch, Bereicherungsanspruch), die im Vertragsrecht durchgesetzt oder abgewiesen werden. Dies umfasst auch die spezielle Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der Geschäftsführung.

Rechtsanwältin Hollerbuhl ist in großem Umfang auch im Vereins- und Verbandsrecht tätig. Hier berät und vertritt sie Vereine und Verbände auf Landes- und Ortsebene mit unterschiedlichen Tätigkeitsgebieten.  Sie unterstützt diese bei der Erstellung von Satzungen, bei erforderlich werdende Änderungen sowie im laufenden Tagesgeschäft bei Fragen zur Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung,  Fassung von Mitgliederbeschlüssen sowie dem Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein.

Bei vereinsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen hat Rechtsanwältin Nicole Hollerbuhl aufgrund Ihrer Erfahrungen  entsprechendes Know-how sowie Verhandlungsgeschick wie auch Prozesserfahrung.


 

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