Dirk Stimming

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Dirk Stimming gründete seine Einzelkanzlei im September 2004. Er arbeitet mit den Rechtsanwälten Christian Fischer und Christian Schulze in Bürogemeinschaft.

Sie finden die Kanzlei Stimming im Dresdner Stadtteil Pieschen gegenüber dem Warenhaus “Mälzerei”. Die Büroräume sind sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Benutzen Sie die Haltestelle “Zeithainer Straße” für die Straßenbahnlinie 3, die Haltestelle “Trachenberger Platz” für die Buslinien 70 und 91 sowie den Bahnhof Dresden-Pieschen für die S-Bahn Linie 1, welche zwischen Dresden und Meißen verkehrt. Für Mandanten mit Pkw sind vor dem Gebäude, am Warenhaus “Mälzerei” sowie im Umfeld der Kanzlei ausreichend kostenfreie Parkplätze vorhanden.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr vereinbaren das Sekretariat oder der Jurist Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden können. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dirk Stimming
Großenhainer Str. 98
01127 Dresden Pieschen
Sachsen
Deutschland

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+49 (351) 8472694
Telefax
+49 (351) 8472751
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Homepage
http://www.fischer-schulze-stimming.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Dirk Stimming wurde 1973 in Räckelwitz/Lkr. Kamenz geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Technischen Universität Dresden. Danach war er als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Dresden tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte im Juni 2004 die Zulassung zur Anwaltschaft. Rechtsanwalt Stimming ist an allen Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial-, Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Dirk Stimming vertritt und berät seine Mandanten im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rentenrecht, Verwaltungsrecht, Jugendstrafrecht und Familienrecht. Darüber hinaus steht Herr Stimming gemeinsam mit einer Kollegin ausländischen Mitbürgern einmal pro Woche, meist dienstagabends, außerhalb der regulären Kanzleizeiten zur Verfügung, um deren rechtliche Probleme aus den Bereichen Aufenthaltsrecht, Asylrecht et cetera zu lösen.

Im Arbeitsrecht bietet Dirk Stimming eine umfassende Beratung und Betreuung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer vom Arbeitsvertrag und dessen Gestaltung (Vollzeitverhältnis, Teilzeitverhältnis, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis) über die Betreuung eines laufenden Vertragsverhältnisses (Gewährung einer einmaligen Gratifikation, Abmahnung) bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnis und Anstellungsverhältnis (Kündigungsschutz). Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Mitbestimmung, sei es in betriebsverfassungsrechtlicher oder tarifrechtlicher Hinsicht. Durch langjährige Tätigkeit verfügt Rechtsanwalt Dirk Stimming über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung bei Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und — im Arbeitsrecht besonders wichtig — der gerichtlichen Rechtsprechung.

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze wird im Sozialrecht immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der “Agenda 2010” oder “Hartz IV”, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Dirk Stimming begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Herr Stimming berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleichs sowie der Ehevertrag, der vor, zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Rechtsanwalt Stimming klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Sachsen, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Das Spektrum ist weitgefächert und reicht von Baugenehmigungsfragen über Planungsrecht und behördliche Genehmigungen aller Art bis hin zum Schulrecht sowie dem Disziplinarrecht der Beamten, dem Gebührenrecht und dem Gewerberecht und Konzessionsrecht. Rechtsanwalt Dirk Stimming übernimmt hier vorrangig Mandate, die Schnittpunkte zwischen Sozialrecht und Verwaltungsrecht aufweisen.

Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes — “...wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” — ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gebunden. Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Rechtsanwalt Stimming übernimmt die Verteidigung in Jugendstrafverfahren.