Ronald Renner

Fachgebiete/Charakteristika

Ronald Renner wurde 1972 in Zerbst/Anhalt geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und absolvierte seine Referendariatszeit ebenfalls in Sachsen-Anhalt. 1999 wurde Herr Renner als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Im Verkehrsrecht liegt ein Schwerpunkt seiner Arbeit auf der Abwicklung von Unfallschäden. Dabei ist kurzfristiges und zügiges Handeln das A und O. Nach einem Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden gewährleistet der Jurist seinen Mandanten eine kurzfristige Aufnahme der Unfallangelegenheit. So liegen Versicherungsnummer und Schadensnummer schnell vor, und der Rechtsexperte kann sofort Kontakt mit den Versicherungen aufnehmen. Im weiteren Verlauf des Mandats übernimmt Rechtsanwalt Renner für Sie den kompletten Kontakt mit Versicherung, Behörden und Versicherungsgesellschaft. Er unterstützt sie insbesondere dabei, gegenüber den Versicherern Ansprüche auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden durchzusetzen.

En weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit betrifft alles, was mit dem Führerschein und der Fahrerlaubnis zu tun hat. Dies beinhaltet Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit Bußgeld, Verwarnungsgeld und dem Flensburger Zentralregister stehen. Im Mittelpunkt stehen dabei Aspekte wie Führerscheinentzug, Fahrverbot, Punkteabbau, Fahrerlaubnis oder die Wiedererlangung des Führerscheins. Auch bei Unklarheiten bezüglich einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie dem Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes oder einer Geschwindigkeitsübertretung unterstützt Sie der Jurist tatkräftig. Nicht unerwähnt bleiben kann in diesem Zusammenhang auch das Verkehrsstrafrecht, Fragen zu Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss werden von ihm kompetent beantwortet.

Außerdem bietet Ronald Renner juristische Unterstützung im Individual- und im Kollektivarbeitsrecht an. Er übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Herrn Renner wenden. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis.

Im Kollektivarbeitsrecht wird Herr Renner zum Betriebsverfassungsrecht für seine Klienten tätig. Er klärt rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung gehört werden. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so ist die Kündigung nicht wirksam. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt. Sie können Herrn Renner auch aufsuchen bei Ansprüchen aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts sowie Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Ihr Nachbar möchte ein Vorhaben umsetzen, wogegen Sie erhebliche Bedenken haben? Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt sieht einen Park mit mehreren Windkraftanlagen vor? Sie wollen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen? Rechtsanwalt Ronald Renner vertritt Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Verwaltungsrecht und begleitet Sie von ihrem jeweiligen Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit.

Die umfassende Beratung von Krankenhäusern und Privatkrankenanstalten erfordert spezifische Kenntnisse im gesamten Krankenhausrecht. Hierbei handelt es sich um eine Ansammlung diverser Rechtsgebiete, bei denen es um die Frage des Betriebes von Krankenhäusern geht. Gegenstand der Tätigkeit von Rechtsanwalt Renner sind Fragen zur Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung, zum Abschluss von Versorgungsverträgen (Versorgungsvertrag) bis hin zur Verhandlung mit Kostenträgern sowie die Betreuung einer Schiedsstellenverhandlung.

Nicht nur das Arbeitsrecht, auch die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Bei Reformen wie etwa Hartz IV wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Herr Renner begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.


 

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