Heike Mattig

Fachgebiete/Charakteristika

Heike Mattig wurde 1958 in Magdeburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Sachsen-Anhalt Rechtswissenschaften. Ihr Studium schloss sie 1980 als Diplom-Juristin ab und war bis zu ihrer Zulassung 1990 in der Bundesrepublik Deutschland als Justiziarin in einem Kombinat tätig.

Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwältin Mattig hat sich auf das private Baurecht, Mietrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht sowie auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert.

Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer. Seine Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil B (VOB/B) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Typische Fragen des privaten Baurechts drehen sich um Gewährleistung, Beseitigung von Baumangel, Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, Durchsetzung einer Vertragsstrafe sowie Streit um Bausicherheit. Welche Möglichkeiten es hier gibt, zeigt Ihnen Rechtsanwältin Mattig gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Mieter und Vermieter werden von Rechtsanwältin Mattig im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche auf Mängelbeseitigung, außerdem Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn werden im Mietrecht geregelt.

Im Zentrum ihrer Tätigkeit im Erbrecht steht die individuelle Beratung und Vertretung von Privatleuten in allen erbrechtlichen Fragen. Hierzu gehören zum Beispiel die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Erbeinsetzung, Vermächtnis und Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Enterbung, gemeinschaftliches Testament, Vorerbe und Nacherbe, Berliner Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsanspruch, Wege zur Pflichtteilsminderung und Schenkung auf den Todesfall. Die Juristin bildet sich in diesem Rechtsgebiet stetig weiter. Sie gewährleistet nicht nur eine hochkompetente Rechtsberatung, sondern kann dadurch auch gesetzliche Weiter- und Neuentwicklungen abschätzen und Sie damit auch über den Tag hinausreichend beraten.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch eingeschätzt hat. Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Rechtsanwältin Mattig mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben einem materiellen Schadensersatz für die Körperverletzung ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden. Weitaus strenger sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld. Dafür gibt es jedoch keine festen Berechnungsgrößen. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt. Da Behandlungsfehler häufig nicht nur körperliche, sondern vor allem auch seelische Beeinträchtigungen nach sich ziehen, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Sowohl Unternehmen als auch Privatleute überlassen der Juristin die Forderungsbeitreibung. Frau Mattig übernimmt den gesamten Schriftverkehr und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, um einen vollstreckbaren Titel, zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid, zu erlangen und diesen gegen den Schuldner durchzusetzen. Der erfahrenen Rechtsanwältin stehen dabei vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, auf das Eigentum des Schuldners zuzugreifen, die man als normaler Bürger in der Regel gar nicht kennt. So gibt es neben der Pfändung von Konten oder Rechten zum Beispiel auch eine Zwangssicherungshypothek, mit der ein Grundstück belastet werden kann. Heike Mattig übernimmt für Sie die Informationsbeschaffung, etwa durch eine Grundbucheinsicht, und leitet notfalls weitere Verfahren ein. So muss der Schuldner bei einer eidesstattlichen Versicherung sein gesamtes Vermögen offenlegen. Ist dies noch nicht geschehen, kann die Rechtsanwältin auch einen Insolvenzantrag stellen. Rechtsanwältin Mattig weist darauf hin, dass viele Mandanten nur deshalb ihre Forderungen nicht realisieren können, weil sie bei säumigen Schuldnern zu lange warten (Insolvenzrisiko) oder ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Doch auch wenn gegen Sie selbst ein Titel vorliegt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn in vielen Fällen findet die Rechtsanwältin eine Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Einigung zu erzielen, welche die Situation des Schuldners berücksichtigt.

Schließlich steht die Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, die Rechtsanwältin informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder ähnlichem wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen.


 

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