Bernd Meier
Fachgebiete/Charakteristika
Bernd Meier wurde 1952 in Wolmirstedt geboren. Durch sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig erwarb Herr Meier sich den Titel Diplomjurist. Seine Tätigkeit als Justiziar übte er zwölf Jahre lang aus. 1990 wurde er als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Rechtsanwalt Meier ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Herr Meier vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Meier berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im kollektiven Arbeitsrecht. Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Meier berät und vertritt Arbeitgeber gegen den Betriebsrat oder Arbeitnehmer, aber auch den Betriebsrat oder Arbeitgeber hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.
Rechtsanwalt Meier berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung? Erhalte ich Verdienstausfallentgelt? Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad? Wer zahlt die Arztkosten? Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe? Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus? Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden? Kommt ein Bußgeld auf mich zu? Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Bernd Meier werden Sie, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten, umfassend und kompetent beraten und vertreten.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Vertragsrecht erstreckt sich für Herrn Meier insbesondere über die Gestaltung und Prüfung von Verträgen für alle Rechtsgebiete im Zivilrecht (zum Beispiel Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Mietvertrag, Ehevertrag). Klienten, die einen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls anfechten lassen möchten, finden in Bernd Meier den geeigneten Ansprechpartner. Werden Verträge verletzt, so ergeben sich unter anderem Rechte (Rücktritt, Kündigung, Schadensersatzforderung) und Ansprüche (Garantienanspruch, Gewährleistungsanspruch, Bereicherungsanspruch), die im Vertragsrecht durchgesetzt oder abgewiesen werden. Dies umfasst auch die spezielle Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der Geschäftsführung.
Auch ein Verkehrsunfall kann viele Probleme nach sich ziehen: Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die Einleitung eines Führerscheinentzugsverfahrens (etwa aufgrund der Feststellung von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr), die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und so weiter. Hier ist es ebenfalls wichtig, frühzeitig rechtskundigen Rat einzuholen. Einen Unfallschaden, der Ihnen durch Verschulden einer anderen Person entstanden ist, wird Rechtsanwalt Bernd Meier bei dem Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung einfordern und abwickeln.
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