Rainer Fleischmann

Fachgebiete/Charakteristika

Rainer Fleischmann wurde 1953 in Weiden in der Oberpfalz geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an der Universität Regensburg ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Fleischmann im Landgerichtsbezirk Amberg. Der Jurist, 1986 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige
Ansprechbarkeit ist ihm sehr  wichtig. Nach der Überzeugung des Rechtsanwaltes, bedarf es eine über die fachkompetente Beratung hinausgehende Betreuung, während dessen sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Rechtsanwalt Rainer Fleischmann berät und vertritt Sie im Allgemeinen Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, und Sozialrecht,.

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung von Rechtsanwalt Rainer Fleischmann Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen bzw. internationalen geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf Grundlage von Vertragsmängeln, sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfassen das Vertragsrecht. Das Vertragsrecht überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht. Rechtsanwalt Fleischmann berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Rainer Fleischmann, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Fleischmann berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Rainer Fleischmann hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben stellen sich viele Fragen.

  • habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • wer zahlt die Arztkosten?
  • warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus ?
  • wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden ?
  • was bringt mir die 4. KH-Richtlinie ?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen.

Sie sollen gut und umfassend beraten und vertreten werden. Durch Rainer Fleischmann werden Sie, insbesondere, wenn Sie einen Unfall hatten, umfassend und kompetent beraten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Fleischmann finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Ein weiterer Bereich der anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Bei Rechtsanwalt Fleischmann finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rainer Fleischmann.

Rechtsanwalt Fleischmann berät und vertritt Sie im Miet- und Pachtrecht. Zu seinen Mandanten zählen Mieter, wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und der Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Fleischmann gehören unter anderem: die Prüfung von Mieterhöhungserklärungen, Beratung zu Fragen der Kündigung und Räumung, Beratung bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und Beratung zu Fragen und Problemen zum Thema Betriebskostenabrechnungen.

Rechtsanwalt Fleischmann nimmt ferner Ihre Interessen kompetent auch im Sozialrecht wahr.  Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Auch das Sozialrecht unterliegt aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Rechtsanwalt Rainer Fleischmann begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe. Angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.  Das Rechtsgebiet des Sozialrechts umfasst unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht der soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie Anerkennung von Berufskrankheiten. Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich des Juristen das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere Fragen zur Feststellung der schwerbehinderten Eigenschaft, zur Anrechnung des Nachteilsausgleichs, wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub,  beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der KFZ-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch  auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa im Bereich der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen. 


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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