Bernhard Weber
Kurzprofil
Rechtsanwalt Bernhard Weber gründete seine Einzelkanzlei im April 2003. Sie finden den Juristen in der Amberger Innenstadt unmittelbar neben dem Landgericht Amberg und gegenüber dem Landratsamt. Der Bahnhof Amberg sowie Haltestellen für alle wichtigen Buslinien sind circa zweihundert Meter entfernt. Für Mandanten mit Pkw gibt es ausreichend öffentliche Parkplätze im Kanzleiumfeld.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, sodann von 13.00 bis 17.00 Uhr vereinbart das Sekretariat gern Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden können. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch Gewerbetreibende.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Bernhard Weber
- Schlossgraben 2
92224 Amberg
Bayern
Deutschland
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Fachgebiete/Charakteristika
Bernhard Weber, geboren 1958, absolvierte sein Studium der Rechte an der Universität Regensburg. Danach war er als Rechtsreferendar in Regensburg und Amberg tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen erhielt er 1990 die Zulassung zur Anwaltschaft. Rechtsanwalt Weber ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Weber seit 1984 als Gemeinderat in Ursensollen.
Rechtsanwalt Bernhard Weber kann gut auf Mandanten eingehen und verfügt über eine hohe fachliche Kompetenz. Er vertritt und berät seine Mandanten im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Wohnungseigentum, privaten Baurecht und Mietrecht.
Das Familienrecht ist ein weites Feld und umfasst neben dem Eherecht, dem Recht der Beziehungen zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu ihren Eltern sowie dem Verwandtenunterhalt auch den Unterhaltsanspruch der nicht-ehelichen Mutter, das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft sowie jeweils angrenzende Rechtsgebiete. Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit stehen jedoch Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung oder der Scheidung von Ehepartnern ergeben. Die Vertretung im Scheidungsverfahren und in den Folgesachen, die Klärung von güterrechtlichen Ansprüchen und Unterhaltsansprüchen, der Versorgungsausgleich und der Ausgleich betrieblicher Altersversorgung sind Besonderheiten im Familienrecht und werden von Rechtsanwalt Bernhard Weber übernommen.
Die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Erbrecht werden jederzeit in die familierechtliche Betrachtung einbezogen. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Rechtsanwalt Weber verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Er unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Des Weiteren ist der Jurist für Sie sowohl bei der Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Einen weiteren Bereich seiner erbrechtlichen Beratung bilden die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung.
Bernhard Weber betreut sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Er berät und vertritt in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Herr Weber steht Ihnen außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Schließlich bietet er Ihnen Hilfestellungen bei der Klärung von Rechtsfragen an der Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht.
Vom Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwalt Bernhard Weber hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Herrn Weber hierzu möglichst frühzeitig zu befragen.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Er muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern eine (Mit-)Haftung sich bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr). Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie der Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. Hier steht Ihnen Rechtsanwalt Bernhard Weber gerne hilfreich zur Seite.
Im Mietrecht sind die “Fronten” meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird Ihnen Bernhard Weber Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dabei ist es seine Stärke, juristisch komplexe Sachverhalte für Laien verständlich zu erklären. Dies kann dazu beitragen, die Spannungen zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen. Rechtsanwalt Bernhard Weber vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum oder Gewerberaum in allen mietrechtlichen und pachtrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Miet- und Pachtrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr “Fall” wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Rechtsanwalt Bernhard Weber dementsprechend bearbeitet.
Bernhard Weber vertritt Mandanten in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Jurist berät Sie beispielsweise in den häufigen Problemfällen: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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