Franz-Josef Köstler

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Im Jahre 1979 gründete Franz-Josef Köstler seine Kanzlei in Amberg. Die Kanzleiräume liegen am Kaiser-Wilhelm-Ring 10, in der Nähe der Fachhochschule Amberg-Weiden, Richtung Wingershofer Tor, und sind demzufolge einfach zu finden. Hinter dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags, dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und mittwochs und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Auf Wunsch nimmt Herr Köstler auch gerne Termine außer Haus wahr.

Die Kanzlei verfügt über moderne EDV mit Internetanschluss, E-Mail-Adresse (kanzlei@ra-koestler.de) und einer neugestalteten Internetpräsenz (www.ra-koestler.de). Aufgrund dieser Infrastruktur ist der Jurist auch außerhalb der Bürozeiten per E-Mail oder Fax erreichbar.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Franz-Josef Köstler
Kaiser-Wilhelm-Ring 10
92224 Amberg
Bayern
Deutschland

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(0 96 21) 48 93-0
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Fachgebiete/Charakteristika

Franz-Josef Köstler wurde 1948 in Amberg geboren. Nach dem Abitur studierte er an den Universitäten Regensburg, Erlangen und München Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Köstler im Landgerichtsbezirk Regensburg.

Bereits 1978 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Rechtsanwalt Franz-Josef Köstler verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Von 2002 bis 2004 belegte Herr Köstler zudem Kurse zur Mediation im Familienrecht und im Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Franz-Josef Köstler arbeitet schwerpunktmäßig im Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Architektenrecht und Baurecht.

Herr Köstler hat sich auf das Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Das Familienrecht regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) mit minderjährigen Kindern. Hier verfügt Herr Rechtsanwalt Köstler über großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

Die Kanzlei bietet Ihnen auch die Möglichkeit der Mediation und einvernehmliche Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs- und Scheidungslagen sowie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten, vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge), mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Franz-Josef Köstler ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation gerade im Familienrecht und Arbeitrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.

Eine weitere Stärke von Herrn Köstler ist das Arbeitsrecht. Dies regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Köstler mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen.

Die Kanzlei Köstler berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Köstler.

Franz-Josef Köstler unterstützt Sie zudem juristisch auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie in der Kanzlei Köstler kompetent und umfassend beraten.

Ebenso zählt das Baurecht und Architektenrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Köstler. Das Baurecht im objektiven Sinne stellt die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten. Die Tätigkeit des Architekten begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Es handelt sich dabei eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Gegenstände des Architektenrechts sind Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Berufsrecht und Urheberrecht.

Rechtsanwalt Köstler berät und vertritt Sie professionell bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Köstler beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler bei Seite.

Franz-Josef Köstler ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV ist Herr Köstler immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Er ist zudem Regionalbeauftragter des DAV für Verkehrsrecht in Amberg und Umgebung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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