Dr. jur. Peter Dorff
Kurzprofil
Wegen urlaubsbedingter Abwesenheit steht Ihnen Dr. Dorff ab dem 08.09.2008 wieder zur Verfügung.
Die Kanzlei finden Sie in der Hudtwalckertwiete in Hamburg-Winterhude. Von Rechtsanwalt Dr. Dorff werden Sie unter anderem im Mietrecht und Pachtrecht, im Erbrecht, im Verkehrsrecht sowie im Vertragsrecht beraten und entsprechend außergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren vertreten. Außerdem übernimmt er für Privatleute und für kleine und mittelständische Unternehmen den Einzug offener Forderungen. Ausländische Mandanten berät der Jurist bei Bedarf auch in Englisch.
Herr Dr. Dorff ist üblicherweise montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Büro für Sie erreichbar. Bei Bedarf sind Termine am Wochenende oder am späten Abend möglich.
Die Kanzlei ist gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Bei Anfahrt mit der U-Bahn der Linie U1 steigen Sie an der Station “Hudtwalckerstraße” aus; Busse der Linien 109, 20 und 25 halten an der Station “Winterhude, Markt”. Von beiden Stationen sind es noch etwa 100 bis 150 Meter zu Fuß.
Autofahrer können die kostenlosen Parkplätze in der Hudtwalckertwiete sowie in der nahegelegenen Bebelallee nutzen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. jur. Peter Dorff - Hudtwalckertwiete 1
22299 Hamburg Nord
Deutschland
- Telefon
- +49 (40) 487356
- Telefax
- +49 (40) 47195678

Fachgebiete/Charakteristika
Peter Dorff wurde 1966 in Hamburg geboren und hat dort auch die Grundschule besucht. Die weitere Schulzeit verbrachte er an den Schulen Schloss Salem am Bodensee, wo er auch sein Abitur ablegte. Im Anschluss studierte er in Gießen und Hamburg Rechtswissenschaften. Bevor er sein Referendariat in Hamburg begann, unterrichtete der Jurist in einem Internat in Schottland als Tutor Deutsch und Sport.
1999 promovierte Herr Dorff im Auktionsrecht über das Thema „Der Erwerb abhanden gekommener Sachen in der Versteigerung“ und veröffentlichte seine Arbeit zum Versteigerungsrecht auch als Buch im Lit-Verlag.
In seiner Freizeit engagiert sich der Jurist u.a. im lokalen Wirtschaftsrat, der einer großen deutschen Partei nahe steht.
Die Mandanten, die seit der Kanzleigründung 1997 nicht nur aus Hamburg, sondern auch aus der Umgebung zu dem Rechtsanwalt kommen, schätzen besonders seine ruhige und sachliche Art. In einer gründlichen Beratung weist Herr Dr. Dorff deutlich auf die Erfolgsaussichten eines bestimmten Vorgehens und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken hin. In Fällen, in denen eine außergerichtliche Einigung noch möglich ist, schafft es der Jurist durch sein Verhandlungsgeschick fast immer, ein gerichtliches Verfahren und damit weitere Kosten zu verhindern.
Auch Mandanten, die finanziell schlechter gestellt sind, müssen nicht auf die Durchsetzung berechtigter Ansprüche verzichten. Gern informiert Sie der Rechtsanwalt über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Anwalts zählt unter anderem das Miet- und Pachtrecht. Herr Dr. Dorff berät sowohl Vermieter und Verpächter als auch Mieter und Pächter sowie Makler und Hausverwaltungen.
Tritt während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache auf, der nicht rechtzeitig vom Vermieter beseitigt wurde, setzt der Rechtsanwalt Ihren gesetzlichen Anspruch auf Minderung durch. Häufig kommen auch Mieter in die Beratung, die eine Mieterhöhung erhalten haben. Ob diese berechtigt ist, überprüft Herr Dr. Dorff unter anderem mit dem Hamburger Mietenspiegel, in welchem ortsübliche Vergleichsmieten aufgelistet sind. Vielfach sind auch die verbrauchsabhängigen Abrechnungen (Nebenkostenabrechnung) überhöht, die der Rechtsanwalt für Sie ausführlich prüft und nachrechnet.
Ein Großteil der Beratung im Mietrecht findet jedoch erst am Ende des Mietverhältnisses statt, wenn es nach einer Kündigung zu Streitigkeiten kommt, zum Beispiel um die Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung oder die Rückzahlung der Kaution, oder wenn eine Zwangsräumung angekündigt wird.
Im Vertragsrecht berät Sie Herr Dr. Dorff zu allen weiteren Verträgen des täglichen Lebens, zum Beispiel zu einem Kaufvertrag oder Darlehensvertrag. Auf Wunsch gestaltet er einen eigenen Entwurf nach Ihren Vorstellungen oder nimmt eine Vertragsüberprüfung vor, um nachteilige Regelungen schon im Vorfeld auszuschließen. Ist ein Vertrag bereits abgeschlossen worden, vertritt der Jurist Sie bei allen Auseinandersetzungen mit Ihrem Vertragspartner und macht Ihre Ansprüche diesem gegenüber geltend. Dabei sind zum Beispiel beim Kaufvertrag bestimmte Fristen für die Gewährleistungsrechte zu beachten.
Eine große Anzahl der Mandate des Rechtsanwalts sind zudem aus dem Verkehrsrecht. Herr Dr. Dorff vertritt Sie sowohl in Bußgeldsachen als auch im Verkehrsstrafrecht und übernimmt nach einem Verkehrsunfall die gesamte Unfallregulierung mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung.
Ist bei einem Unfall ein Schaden am Fahrzeug entstanden, umfasst der Schadensersatz neben den Reparaturkosten in der Regel auch einen Mietwagen oder Nutzungsausfall. Sind sogar Personen verletzt worden, geht es häufig nicht nur um die Heilbehandlungskosten, sondern auch um Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Die erbrechtliche Beratung nehmen zum einen Mandanten wahr, die ihre eigene Rechtsnachfolge regeln möchten, zum anderen Mandanten, die nach einem Erbfall Fragen zur Abwicklung oder zu einer möglichen Ausschlagung haben.
Bei der Vorsorge arbeitet Herr Dr. Dorff seit vielen Jahren eng mit einem erfahrenen Hamburger Notar zusammen. Denn während ein Testament handschriftlich errichtet werden kann, ist bei vielen anderen Rechtsformen, etwa einem Erbvertrag oder der Gründung einer Stiftung, eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Grundsätzlich enthält das deutsche Erbrecht zwar umfangreiche Nachfolgeregelungen. Eine abweichende Regelung von dieser gesetzlichen Erbfolge empfiehlt sich jedoch immer dann, wenn die Familienverhältnisse das erfordern, Sie andere Menschen als Ihre Angehörigen (zum Beispiel Ihren Lebensgefährten oder enge Freunde) bedenken möchten oder einen bestimmten gesetzlichen Erben durch Enterbung von der Erbfolge ausschließen wollen.
Ist ein Erbfall bereits eingetreten, hilft Ihnen der Rechtsanwalt auf Wunsch bei der Erledigung der Formalitäten wie zum Beispiel im Erbscheinsverfahren oder bei der Geltendmachung eines Anspruches gegen die Erben. So steht unmittelbaren Angehörigen wie den Kindern des Erblassers ein Pflichtteil zu, den man jedoch außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen muss.
Schließlich übertragen dem Rechtsanwalt sowohl Unternehmen als auch Privatleute ihren Forderungseinzug. Neben dem reinen Inkasso, also dem Eintreiben einer ausstehenden Zahlung und der Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Zwangsvollstreckung, übernimmt Herr Dr. Dorff dabei insbesondere die Adresserforschung, wenn der Schuldner nicht mehr auffindbar ist.
Bei zahlungswilligen Schuldnern ist mitunter eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Ob sich dagegen gerichtliche Maßnahmen gegen einen Schuldner lohnen, hängt von seinen Vermögensverhältnissen ab, etwa davon, ob er bereits anderen Gläubigern gegenüber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Zu den Aufgaben des Rechtsanwalts gehört daher auch die Recherche im sogenannten Schuldnerverzeichnis.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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