Aytekin Acar
Kurzprofil
Die Kanzlei des Rechtsanwalts Aytekin Acar in Hamburg besteht seit Januar 2005. Die Kanzleiräume sind in der Feldstraße 60, in der Nähe des Veranstaltungsgeländes Heiligengeistfeld (Hamburger Dom) im Stadtteil St. Pauli und demzufolge einfach zu finden. Folglich bestehen vor dem Haus auch gute Parkmöglichkeiten an der Freifläche.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen eigenen Internetzugang und eine eigene Internetpräsenz (www.kanzlei-acar.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Aytekin Acar - Feldstraße 60
20357 Hamburg Mitte
Deutschland
- Telefon
- +49 (40) 43091809
- Telefax
- +49 (40) 43091829

Fachgebiete/Charakteristika
Aytekin Acar wurde 1975 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Acar im Landgerichtsbezirk Itzehoe in Schleswig Holstein. Seine Wahlstation legte er in der Rechtsanwaltskanzlei Duncan Grehan & Partners in Dublin ab. Rechtsanwalt Acar ist seit Januar 2005 als Volljurist zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Er verfügt über gute Kenntnisse in Französisch, spricht fließend Türkisch und Englisch. Gerade türkische Mandanten hat Rechtsanwalt Aytekin Acar durch umfassende Beratung in der juristischen Arbeit überzeugen können.
Zielstrebigkeit und Ausdauer gehören zu seinen Stärken. Er legt großen Wert auf qualitativ hochwertige Arbeit, wobei immer die Ausrichtung am Mandantenziel im Vordergrund steht.
Die Kanzlei Aytekin Acar vertritt und berät Sie hauptsächlich im Familienrecht, Verwaltungsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Strafrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht und Mietrecht.
Das Verwaltungsrecht regelt die hoheitliche Tätigkeit zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem einzelnen Bürger. Ferner unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, das Verwaltungsverfahren einschließlich das verwaltungsgerichtliche Verfahren). Das besondere Verwaltungsrecht gliedert sich in zahlreiche Fachgebiete, zum Beispiel Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Wegerecht, Schulrecht und Wasserrecht.
Rechtsanwalt Acar unterstützt Sie zudem juristisch auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Der gewerbliche Rechtsschutz stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch von dem geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehört insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot).
Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden.
Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Acar liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Herr Acar prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Acar.
Die Kanzlei Acar hat sich darüber hinaus auf das Familienrecht, Strafrecht, Ausländerrecht und Arbeitsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Praxis und Berufserfahrung aus.
Das Familienrecht umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Beratung und Betreuung durch die Kanzlei Acar liegt im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Acar in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht der Wahrheitsfindung dienen und darf diese nicht erschweren oder vereiteln. Er hat dessen ungeachtet in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum rechtlichen Service von Herrn Acar.
Ein besonderes Augemerk des Rechtsanwalts liegt auf dem Ausländerrecht, welches Nichtdeutsche betrifft. Es ist ein Teil des öffentlichen Ordnungsrechts und Verwaltungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Ausländerrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis), Arbeitsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Staatsangehörigkeit, Asyl, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.
Zudem liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Acar auf dem Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers.
Außerhalb der Kanzlei ist Rechtsanwalt Acar für den Ausländischen Anwaltsverein e.V. (AAV) tätig, einem Zusammenschluss ausländischer Rechtsanwälte, welche Mandanten in Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug beraten und vertreten. Herr Acar ist dort Korrespondent für türkische Rechtsangelegenheiten.
Des Weiteren ist er Mitglied in der Gewerbevereinigung Quartier Karolinenviertel e.V. in Hamburg, die das Ziel verfolgt, das Viertel im Bezirk St. Pauli wirtschaftlich aufzuwerten.
Rechtsanwalt Acar arbeitet zudem mit dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften, IAF e.V. zusammen, der seit 1972 die Interessen von Familien und Paaren ausländischer Herkunft vertritt.
Aytekin Acar ist darüber hinaus Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft (FJA) im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ziel des Forums ist es, die Interessen junger Kollegen zu vertreten und ihre Fortbildung zu fördern.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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