Anette Günther
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Anette Günther aus Hamburg wurde 1996 gegründet.
Die Kanzleiräume sind in der Wilstorfer Straße 8 im Hamburger Stadtteil Harburg. Durch die Lage besteht ein direkter Anschluss an das S-Bahn- und Busnetz Hamburgs. Mit der S-Bahn-Linie 31 Richtung Altona/Neugraben gelangen Sie zur Haltestelle “Harburg”, von dort sind es zur Kanzlei Günther drei Minuten Fußweg.
Die Parkhäuser beim “Einkaufzentrum Carée” in der Eddelbüttelstraße 57 sowie beim “Cinemaxx Harburg” in der Moorstraße 1 bieten zudem gute Parkmöglichkeiten in der Nähe der Kanzlei.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.30 bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 09.30 bis 13.30 Uhr mit dem Sekretariat oder mit Rechtsanwältin Günther vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei Günther bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Verkehrsrecht und dem Familienrecht. Diese arbeitet mit moderner EDV und verfügt über einen Internetzugang.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Anette Günther
- Wilstorfer Str. 52
21073 Hamburg Harburg
Deutschland
- Telefon
- (0 40) 7 50 87 95
- Telefax
- (0 40) 41 92 66 61

Fachgebiete/Charakteristika
Anette Günther wurde 1962 in Emmerich geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Frau Günther im Landgerichtsbezirk Hamburg. Ihre Wahlstation leistete sie im Senatsamt für Gleichstellung der Frauen (SfG) in Hamburg. Die Juristin, seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie spricht fließend Englisch.
Rechtsanwältin Günther berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie in der Kanzlei Anette Günther kompetent und umfassend beraten.
Rechtsanwältin Günther hat sich insbesondere auf das Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus.
Das Familienrecht stellt ein Teilgebiet des Zivilrechts dar, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Insbesondere werden aber auch Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft erfasst. Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt.
Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Frau Rechtsanwältin Günther über einen großen Erfahrungsschatz. Sie befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Gerade im Familienrecht ist es Frau Günther wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Sie schätzt insbesondere einen fairen und intensiven Umgang mit den Mandanten bei der umfassenden Betreuung während des gesamten Trennungsprozesses. Die Kanzlei Günther bietet Ihnen neben der Abwicklung von Trennung und Scheidung auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit einer Mediatorin an.
Außerberufliche Engagements
Um die Lücke zur staatlichen Unterfinanzierung zu schließen, gründete Frau Günther zahlreiche karikative Fördervereine für Kinder und Frauen. Sie war im Vorstand der Freien Kinderschule in Hamburg, einer nicht-staatlichen und konfessionslosen Schule als Alternative zur Regelschule. Zudem ist sie Geschäftsführerin der Okapi GmbH, einem Marktforschungsinstitut, welches tiefenpsychologische Studien erstellt.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


