Barbara Sahling

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Barbara Sahling gründete ihre Einzelkanzlei 1982 in Hamburg-Harburg. Die Juristin arbeitet mit einer Fachanwältin für Sozialrecht und Arbeitsrecht sowie einer Rechtsanwältin für Strafrecht und Versicherungsrecht in Bürogemeinschaft.

Die Kanzlei Sahling liegt im Kern des Hamburger Stadtteils Harburg gegenüber dem Karstadt-Parkhaus in der Nähe der Fußgängerzone. In der näheren Umgebung stehen ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Durch die S-Bahnhaltestelle “Harburg-Rathaus” und die Bushaltestellen direkt am Ring vor dem Kanzleigebäude besteht ein sehr guter Anschluss an den örtlichen Nahverkehr.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen. Zur Mandantenstamm der Kanzlei Sahling gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten. Rechtsanwältin Barbara Sahling ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Barbara Sahling
Großer Schippsee 42
21073 Hamburg Harburg
Deutschland

Telefon
+49 (40) 777132
Telefax
+49 (40) 7652726


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Barbara Sahling wurde 1948 in Hamburg geboren. Nach erfolgreich absolvierten Ausbildungen zur Arzthelferin und zur Sozialpädagogin nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg auf. Während des Studiums war sie weiterhin als Sozialpädagogin tätig. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat in Hamburg wurde Frau Sahling 1981 als Rechtsanwältin, 1986 wurde sie beim hanseatischen Oberlandesgericht zugelassen.

Barbara Sahling wurde 1998 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts bei einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Anwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt – wenn kein gemeinsames, elterliches Sorgerecht vorliegt - den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.

Das vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Barbara Sahling versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort.

Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Sahling gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Barbara Sahling berät Sie in allen Angelegenheiten rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten.

Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Barbara Sahling hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Rechtsanwältin Barbara Sahling kann sehr gut mit Menschen umgehen. Da sie ihre Mandanten nicht nur auf deren rechtliche Angelegenheiten reduziert, schafft dies eine entspannte Atmosphäre zwischen der Juristin und ihren Mandanten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de