Ingrid Fritze
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Ingrid Fritze aus Bernau wurde 1995 gegründet.
Die Kanzleiräume sind in der Bürgermeisterstraße 8 in Bernau, zentral in der Nähe des Rathauses, im Gebäude der “Adler”-Apotheke. In der Einfahrtszone der Bürgermeisterstraße bestehen gute Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen Internetzugang und eine eigenen Internetpräsenz (www.ra-fritze.de).
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Ingrid Fritze - Bürgermeisterstr. 8
16321 Bernau
Brandenburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (3338) 761287
- Telefax
- +49 (3338) 7085900

- Homepage
- http://www.ra-fritze.de
Fachgebiete/Charakteristika
Ingrid Fritze wurde 1967 in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität Osnabrück Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Frau Fritze von 1987 bis 1992 im Landgerichtsbezirk Osnabrück. Ihre Wahlstation war beim Finanzgericht Hannover. Die Juristin, seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie verfügt über gute Kenntnisse in Englisch, Französisch und Norwegisch.
Rechtsanwältin Ingrid Fritze bearbeitet Mandate aus dem Mietrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.
Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwältin Fritze berät Vermieter und Mieter individuell bei der Gestaltung und dem Abschluss eines Mietvertrages, bei einer Kündigung und einer Aufhebungsvereinbarung. Sie vertritt gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei den Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen. Ziel der Rechtsberatung von Rechtsanwältin Fritze ist die vorausschauende, sachgerechte und ergebnisorientierte Mandatsbearbeitung.
Das Steuerrecht ist das Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, das die Erhebung und Festsetzung von Steuern regelt. Im engeren Sinne umfasst das Steuerrecht alle Steuergesetze und im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Rechtsprechung dazu. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Die besondere Kompetenz von Rechtsanwältin Fritze liegt in ihrer Fähigkeit, steuer-, gesellschafts- und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander zu verknüpfen, um so Mandanten nicht nur in einem Teilaspekt, sondern in der Zusammenschau und Abstimmung der verschiedenen Rechtsgebiete sinnvoll zu beraten.
Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei Rechtsanwältin Fritze werden Sie kompetent und umfassend beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.
Spezialitäten
Frau Fritze hat sich auf Strafrecht sowie Ehe- und Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus.
Seit 1999 führt Ingrid Fritze den Titel “Fachanwältin für Strafrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Es gehört nicht zum Konzept der Kanzlei Fritze, den größtmöglichen Gewinn zu erzielen, sondern dem jeweiligen Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungswege aufzuzeigen. Dabei ist die außergerichtliche Konfliktbereinigung stets höher zu bewerten als die Prozessführung. Wo ein Prozess nicht zu vermeiden ist, wird dieser sach- und fachgerecht geführt. Dies gilt auch und gerade in Strafsachen, wo eine Verfahrensbeendigung außerhalb einer Hauptverhandlung häufig sachgerechtere Ergebnisse erbringt.
Als Strafverteidigerin ist Rechtsanwältin Fritze in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu seinem Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Sie hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Der Strafverteidiger soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Frau Fritze.
Darüber hinaus wird Rechtsanwältin Fritze als Strafverteidigerin auch im Verkehrsstrafrecht für ihre Mandanten tätig. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zu Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Frau Fritze als Rechtsbeistand zu konsultieren. Ingrid Fritze wird Ihnen als Verteidigerin zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.
Seit 2000 ist Rechtsanwältin Ingrid Fritze zudem Fachanwältin für Familienrecht. Das Familienrecht regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter den Ehegatten, den Verwandten und des Kindes bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
Ein wesentlicher Teil des Familienrechts ist das Scheidungsrecht. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei ist Rechtsanwältin Fritze für den Mieterverein tätig. Dieser vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch Beratung und aktive Hilfe in allen Miet- und Wohnungsfragen.
Seit Jahren gehören Reisen nach Norwegen, aber auch in andere Gegenden, zum Beispiel in die Antarktis, zu den bevorzugten Hobbys von Ingrid Fritze.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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