Eberhard Neumann
Fachgebiete/Charakteristika
Eberhard Neumann wurde 1936 in Wesel geboren. Nach dem Abitur studierte er an den Universitäten in Köln, Freiburg, München und Bonn Rechtswissenschaften. Er war 1966 als Rechtsanwalt und Notar tätig. Herr Neumann war von 1966 bis 2001 in verschiedenen Funktionen für die Staatsanwaltschaft tätig, zuletzt als Oberstaatsanwalt. Seit 2001 ist der Jurist wieder als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Eberhard Neumann betreut Mandate aus dem Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht), Arztrecht, Zahnarztrecht und Arzthaftungsrecht.
Beim Streit mit dem Finanzamt werden schon im Einspruchsverfahren viele Chancen verschenkt. Der Sachverhalt wird häufig nicht gründlich genug geklärt und zu viel Zeit auf das Heraussuchen vermeintlich einschlägiger Rechtsprechung verwendet. Eine intensive steuerjuristische Aufarbeitung im Vorfeld würde frühzeitig Chancen und Risiken offenlegen und eine Strategie für die weitere Vorgehensweise anbieten. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von speziellen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Straf- und Ermittlungsverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, beispielsweise bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst das juristische Feld Herrn Neumanns Maßnahmen gegen Denunziation und bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” oder die Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG) und zu den Folgen fehlerhafter Anträge.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Eberhard Neumann die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich wird von Eberhard Neumann auch eine strafrechtliche Pflichtverteidigung übernommen.
Rechtsanwalt Eberhard Neumann übernimmt Ihre Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach sind der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden Patienten aber auch Ärzte beraten und vertreten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Eberhard Neumann - Friedrich-Ebert-Ring 39, Bauer-Haus
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
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Publikationen
Eberhard Neumann veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge in medizinischer und strafrechtlicher Fachliteratur. Des Weiteren hält er Vorträge im Wirtschaftsstrafrecht sowie Arztrecht.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei ist Eberhard Neumann als Dozent für Rechts- und Staatskunde sowie Arztstrafrecht tätig.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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