Dr. Th. Alexander Peters
Fachgebiete/Charakteristika
Thomas Alexander Peters wurde 1969 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften. Das daran anschließende Rechtsreferendariat leistete er im Saarland. Herr Peters wurde 1999 an der Universität Saarbrücken über das Thema “Der strafrechtliche Arzthaftungsprozess — Eine empirisch-dogmatische Untersuchung in kriminalpolitischer Absicht” zum Doktor der Rechte promoviert. Die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1997. Der Jurist spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Th. Alexander Peters ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Dr. Th. Alexander Peters ist bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Bereichen des Medizinrechts und Wirtschaftsstrafrechts tätig.
Er berät und vertritt u.a. Klinken, Ärzte und Zahnärzte umfassend in allen Fragen des Arztrechts und Zahnarztrechts; denn mehr denn je gefährden unüberschaubare rechtliche Regelungen wirtschaftlicher Zusammenhänge Unternehmer und Angehörige der Heilberufe. Strafrechtliche Risiken drohen längst durch zahlreichen Normen des sog. Nebenstrafrechts (wie bspw. des Heilmittelwerbegesetzes) und eine durch die oberen Gerichtsbarkeiten akzeptierte unerwartet weite Auslegung bekannter Straftatbestände wie bspw. die der Korruptionsdelikte, Betrug und/ oder Untreue, die für Entscheidungsträger und deren Unternehmen spürbaren Strafen und ruinöse finanzielle Folgen beinhalten können.
Eine umfassende und qualifizierte Rechtsberatung muß daher die rechtlichen Möglichkeiten erkennend die Entscheidungen der Unternehmer und Ärzte an strafrechtlichen aber auch steuer- und berufsrechtlichen Risiken vorbeilenken.
Dr. Peters läßt sich neben der üblichen Einzelfallberatung auch als externer Justitiar von Unternehmen oder Verbänden einbinden und widmet sich in diesem Zusammenhang sämtlichen damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen:
- Arzthaftungsrecht
Seitdem eine drastische Budgetierung Einzug in unser Gesundheitswesen hält und die Verrechtlichung der Medizin in wachsenden Hader mit dem ärztlichen Heilauftrag gerät, mehren sich die Konflikte der Ärzte aller Disziplinen mit Patienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten. Nicht selten greifen Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern und gar Strafverfolgungsbehörden in den Streit ein.
In zivilrechtlichen Arzthaftungsverfahren machen Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche geltend. Diese Verfahren haben nicht nur nach ihrer Zahl, sondern auch an Schärfe zugenommen, weil immer mehr Patienten durch Einstimmung der Medien das natürliche Behandlungsrisiko verdrängen, fortschrittsgläubig den Behandlungserfolg einfordern und dessen Ausbleiben oft mit Unterstützung von Rechtsschutzversicherungen entschädigt wissen wollen.
Während die Berufshaftpflichtversicherungen das Schlichtungsverfahren richtigerweise als kostengünstiges und relativ unstreitiges Verfahren zur Bewältigung von Behandlungszwischenfällen anstreben, gilt es für die beteiligten Ärzte, die mit diesem Verfahren verbundenen erhebliche Risiken zu reduzieren. Oftmals wird hier freiwillig Information preisgegeben, die in einer anschließenden Strafanzeige Verwertung findet, aufgrund derer von der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, obwohl sich dieses Risiko zwanglos vermeiden ließe.
Die Kanzlei Dr. Peters & Neumann wird in zivilrechtlichen Haftungsverfahren maßgeblich mit der Abwehr geltend gemachter Ansprüche von Berufshaftpflichtversicherungen und (Zahn-)Ärzten beauftragt, wobei sie im Einzelfall auch die Vertretung von Patienten nicht ausschließt.
- Vertragsarztrecht
Seit der sog. Kostendeckelung durch Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) führt der Punktwertverfall zunehmend dazu, daß sich die Leistungserbringung im vertragsärztlichen Bereich nicht mehr wirtschaftlich rentiert. Leistungsverweigerungen können nach aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einen sanktionierungswürdigen Zustand darstellen. Die Kanzlei Dr. Peters & Neumann überprüft die Rechtmäßigkeit der Honorarverteilungsmaßstäbe und entwickelt Arbeitsmodelle, die Ihnen eine ausschließlich privatärztliche Leistungserbringung ermöglichen, ohne daß Sie Gefahr laufen, in Disziplinarverfahren verwickelt zu werden.
Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Regressen und Plausibilitätsprüfungen lohnt sich frühzeitiger rechtsanwaltlicher Beistand. Die Kanzlei Dr. Peters & Neumann begleitet ihre Mandanten bereits in die mündlichen Verhandlungen der Ausschüsse und bereitet diese Sitzungen schriftsätzlich vor; denn die Sozialgerichte erkennen oftmals dem Grunde nach berechtigte Ansprüche nur deshalb nicht an, da der nicht vertretene Arzt im Vorverfahren seine Mitwirkungspflichten verletzt hat und entscheidungsrelevanten Sachverhalt nicht vollumfänglich vorgetragen hat.
Disziplinarverfahren sind die Folge von Verstößen gegen die vertragsärztlichen Berufspflichten der niedergelassenen Ärzte. Bereits wiederholte Wirtschaftlichkeitsprüfungen aber auch Plausibilitäts- oder Strafverfahren können zu Disziplinarverfahren führen, in denen das zeitlich begrenzte Ruhen der Zulassung ausgesprochen werden kann. Wird der Vertragsarzt als ungeeignet empfunden, etwa weil er vertragsärztliche Pflichten grob beharrlich verletzt, kann das Zulassungsentzugsverfahren eingeleitet werden.
Zulassungsrechtliche Fragestellungen gewinnen vor dem Hintergrund gesperrter Planungsbezirke und der Bedarfsplanung an Bedeutung. Die Kanzlei Dr. Peters & Neumann vertritt Ärzte in Zulassungsverfahren, so auch dem Nachbesetzungsverfahren. Zulassungsinhaber berät die Kanzlei Dr. Peters & Neumann bei der Auswahl des Nachfolgers, der sich im Nachbesetzungsverfahren behaupten soll.
Der Praxisverkauf bzw. Praxiskauf stellt sich vor dem Hintergrund zunehmend gesperrter Planungsbezirke inzwischen oftmals als Konzessionshandel dar. Fälle, in denen vollkommen veralterte Praxen nur aufgrund einer begehrten Zulassung für mehr als 500.000,- € verkauft werden können, werden sich mehren und Fragen der Praxisbewertung zunehmend als unbedeutend erscheinen lassen.
Die Erstellung (zahn-)ärztlicher Kooperationsverträge setzt profunde Kenntnisse des ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrechts voraus. Kooperationsverträge mit angreifbarem Inhalt werden zunehmend von Sonderdezernaten der Staatsanwaltschaften überprüft und für unzulässig erachtet. Steuerrechtlich Fallen können zum wirtschaftlichen Ruin eines Partners führen. Ferner gilt es, bspw. zivil-, berufs- und disziplinarrechtliche Gefahren beabsichtigter Vertragsgestaltungen zu erkennen. Einzelne übliche aber unzulässige Klauseln in ´selbstgestricken´ Verträgen können Einfluß auf den gesamten Bestand des Vertrages haben, so daß einer Rückabwicklung auf Verlangen eines Vertragspartners kaum zu entgegen ist. Rückforderungen von Honorarzahlungen durch die KV sind hier ebenso möglich wie die Nachforderungen von Sozialabgaben bei verdeckten Anstellungsverhältnissen. Die Kanzlei Dr. Peters & Neumann vertritt sie bei streitigem Ausscheiden eines Vertragspartners.
Aufgrund der Budgetierung nahezu aller Leistungsbereiche gewinnen neue Versorgungsformen an Bedeutung. Vom relativ losen Zusammenschluß verschiedener Ärzte als Praxisverbund zur bald auch vertragsärztlich legitimen überörtlichen (Teil-)Gemeinschaftspraxis begleiten wir unsere Mandanten in die integrierte Versorgung, in der ambulante und stationäre Leistungserbringer ihre Leistungen quasi gemeinschaftlich einbringen können. Zunehmend interessant, vor allem aus Sicht der überweisungsunabhängigen Krankenhäuser wird die Verzahnung stationärer und ambulanter Leistungserbringung durch die Gründung sog. Medizinischer Versorgungszentren MVZ), die an Krankenhäuser angeschlossen sind.
Im Krankenhausrecht übernimmt die Kanzlei Dr. Peters & Neumann für unsere Mandanten die Funktion eines externen Justitiars, dessen Entscheidungsvorschläge die wesentlichen Tätigkeitsbereiche der Kliniken unter den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ggf. unter Begründung von Kooperationen oder Einbeziehung anderer Leistungserbringer fördert, unnötige Kostenträger zu reduzieren hilft und somit wirtschaftliches und zugleich qualitativ hochwertiges Handeln des Hauses bei verringerten Risiken ermöglicht.
Im Chefarztrecht berät und begleitet die Kanzlei Dr. Peters & Neumann ihre Mandanten bei Vertragsverhandlungen.
Im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht berät die Kanzlei Dr. Peters & Neumann ihre ärztlichen Mandanten bei der Durchführung klinischer Studien und vertritt sie bei Anhörungen der Ethikkommissionen.
Ebenso sind Zulassungs- und Zertifizierungsfragen neben der Problematik des Off-Label-Use relevant.
Im Apothekenrecht beauftragen uns Mandanten mit der Bewältigung berufs- und standesrechtlicher Probleme, deren Auslöser zumeist in den Werbemöglichkeiten der Apotheken liegen.
Die Kanzlei Dr. Peters & Neumann erstellt Apothekenpachtverträge und begleitet den Kauf oder Verkauf Ihrer Apotheke.
- Strafrecht
Die Augen vor strafrechtlichen Risiken wirtschaftlichen Handelns zu verschließen, kann die gesicherte persönliche Existenz der Entscheidungsträger sowie die des Unternehmens fordern. Die Kanzlei Dr. Peters & Neumann überdenkt beabsichtigte unternehmerische Entscheidungen mit Ihnen und bietet so Präventivberatung, um mögliche existenzvernichtende Folgen auszuschließen.
Selbstverständlich finden Sie bei der Kanzlei Dr. Peters & Neumann auch eine qualifizierte Verteidigung, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“. Gerne ist die Kanzlei Dr. Peters & Neumann auch bereit, die Verteidigung mit Ihrem bereits gewählten Verteidiger zusammen fortzuführen oder Ihnen lediglich eine second opinion zu bieten.
Wirtschaftsstrafrecht
Arztstrafrecht
Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges und Vorteilsannahme machen dem klassischen Bereich der arztstrafrechtlichen Haftung wegen nicht lege artis ausgeführter Eingriffe den Rang mancherorts streitig. Auf sämtlichen dieser Gebiete verfügen wir über profunde theoretische und praktische Erfahrung. Unser Augenmerk gilt dem Ziel, eine öffentliche Hauptverhandlung mit großer Medienwirkung zu vermieden; denn selbst im Falle eines Freispruchs wären gesicherte Scheinzahlen der Praxis und die Bettenbelegung der Klinik gefährdet. Im Falle einer Verurteilung, die sich aufgrund der Unwägbarkeiten einer Hauptverhandlung nie mit Sicherheit ausschließen lässt, hat der Arzt ggf. weitere Verfahren mit dem Ziel eines Approbations- und/ oder Zulassungsentzuges zu erwarten.
Korruptionsstrafrecht
Das Antikorruptionsgesetz von 1997 folgte der politischen Leitlinie, transparente Entscheidungsfindungen im Wirtschaftsleben zu fördern und Milliardengräber auszuheben. Seitdem kann bereits die Einladung zum Geschäftsessen den Rahmen des Sozialüblichen sprengen, mit der Folge der Strafbarkeit aller Beteiligten. Aber auch die notwendige und gewollte Drittmittelforschung leidet unter der weiten Auslegung der entsprechenden Straftatbestände.
Die Präventivberatung von Klinken und Unternehmen, unsere Formulierungshilfen bspw. bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen, schützen vor dem Risiko gerechtfertigter Verfolgung.
Medizinstrafrecht
- Medizinproduktestrafrecht
- verbotene Heilmittelwerbung
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
Ordnungswidrigkeitenrecht
Der Gesetzgeber verschärfte bestehende und begründete neue Sanktionsmöglichkeiten auch gegen juristische Personen und Personenvereinigungen, um Verstöße bspw. gegen Kartell-, Wettbewerbs- oder Außenwirtschaftsrecht mit Bußgeldern von bis zu 500.000,- € ahnden zu können.
Steuerstrafrecht
Bestens geschulte Steuerfahnder und die Möglichkeit des elektronischen Datenabgleichs spüren zunehmend Steuersünder auf. Steuerstrafverfahren wurden mit den medienwirksamen Durchsuchungen bei Großbanken im großen Kreis der Öffentlichkeit bekannt, zumal da steuerstrafrechtliche Verfahren auch gegen Anleger und Bankkunden eingeleitet worden sind.
Gerade für Beamte und Freiberufler haben Steuerstrafverfahren mit Verurteilung - neben der Strafe und den Rückforderungen des Finanzamtes, die den hinterzogenen Betrag oftmals um ein Vielfaches übersteigen – die manchmal existenzbedrohende Nebenfolge einer berufsrechtlichen oder dienstordnungsrechtlichen Verfahrens, in dem die Eignung des Betroffenen für seine Tätigkeit hinterfragt wird.
Insolvenzstrafrecht
Insolvenzstrafverfahren stellen quantitativ mit jährlich rund 10.000 Strafverfahren gegen (faktische) GmbH-Geschäftsführer den Kern des Wirtschaftsstrafrechts dar.
Geschäftsführer, die einen Großteil Ihres Privatvermögens zur versuchten Rettung des Betriebes einsetzten und stets die Interessen des Unternehmens verfolgten, fühlen sich oftmals zu Unrecht mit einer Vielzahl insolvenzstrafrechtlicher Vorwürfe konfrontiert.
Oberstes Ziel der Verteidigung in solchen Verdachtslagen, in denen der Tatvorwurf oftmals kaum auszuräumen ist, ist stets die strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers auf solche Delikte zu beschränken, die ihm auch in Zukunft die Geschäftsführungstätigkeit ermöglichen und ihn von der persönlichen Gläubigerhaftung freizustellen.
Allgemeines Strafrecht
Am Wirtschaftsleben beteiligte Personen werden oftmals mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert, die mit ihrer Teilnahme am Wirtschaftsleben nur bedingt im Zusammenhang stehen.
Durch die heute zwangsläufige Teilnahme am Straßenverkehr geschehen oftmals Fauxpas mit geringem Handlungsunrecht aber immensem Erfolgsunrecht. So befassen sich rund 1/3 sämtlicher Strafgerichtsverfahren mit Vorwürfen, die im Straßenverkehr ihren Ursprung haben (Verkehrsstrafrecht).
Auch Ärzte werden immer wieder mit Mordvorwürfen (Kapitalstrafrecht) konfrontiert oder sexueller Vergehen an Patienten beschuldigt (Sexualstrafrecht: sexueller Missbrauch, Vergewaltigung).
In sämtlichen dieser Verdachtslagen zeichnen wir uns durch versierte materiellrechtliche und prozessuale Verteidigung aus - selbstverständlich auch bei anderen Vorwürfen wie bspw. Körperverletzung, Brandstiftung, Verstößen gegen das Urhebergesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Th. Alexander Peters - Friedrich-Ebert-Ring 39, Bauer-Haus
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
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- Homepage
- http://www.RechtOK.de
Publikationen
Rechtsanwalt Dr. Peters veröffentlicht regelmäßige wissenschaftliche Beiträge in medizinischen und strafrechtlichen Fachzeitschriften. Des Weiteren hält er Vorträge im Medizin- und Strafrecht.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Justitiar des Berufsverbandes der Belegärzte e.V.
- Justitiar des Berufspolitischen Interessenverbandes Niedergelassener Neurochirurgen Deutschlands
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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