Christina-Anja Giese

Fachanwältin für Familienrecht

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Christina-Anja Giese aus München wurde im Jahre 1998 gegründet.

Die Kanzleiräume befinden sich zentral in Schwabing/Maxvorstadt in der Barer Strasse 44 direkt gegenüber der Neuen Pinakothek in München (zentral in der Nähe des Odeonsplatzes oder der Universität).
Durch die Lage besteht ein direkter Anschluss an das U-Bahn- und Busnetz Münchens. Mit der U-Bahn -Linien 3 und 6 gelangen Sie zur Haltestelle “Universität”, folgen Sie dort dem Ausgang zur Schellingstraße und gehen gerade aus die Schellingstrasse drei Querstrassen hoch  zur Barer Strasse. Mit der Tram (Linie 27) finden Sie die Kanzlei unmittelbar an der Haltestelle „Pinakotheken“. Vor dem Haus bestehen zudem gute Parkmöglichkeiten (nur Parkscheibe, keine Gebühr).

Sie finden die Kanzlei im begrünten Innenhof des Gebäudes Barer Strasse 44, im Rückgebäude Erdgeschoß links.

Beratungstermine können montags bis freitags über das Sekretariat von 09.00 bis 19.00 Uhr oder direkt mit Rechtsanwältin Christina-Anja Giese vereinbart werden. Termine können flexibel bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, insbesondere Abendtermine für Berufstätige, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten durchgeführt werden.

Die Kanzlei Giese vertritt  Mandanten aus dem In- und Ausland, nicht nur in ganz Deutschland, sondern auch grenzüberschreitend.

Um den Mandanten einen umfassenden Service in allen erb- und familienrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche als auch mit Steuerberatern in München.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen Internetzugang und einer eigenen Internetpräsenz (www.recht-giese.de).


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Christina-Anja Giese
Barer Str. 44
80799 München Maxvorstadt
Bayern
Deutschland

Telefon
(0 89) 28 89 09 38
Telefax
(0 89) 28 89 09 39
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.recht-giese.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Christina-Anja Giese wurde 1971 geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität München Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Frau Giese im Gerichtsbezirk München, beim Obersten Landesgericht München, bei der Stadt München und in Chicago, Illinois, USA. Seit 1998 ist sie als Volljuristin zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten, beim Oberlandesgericht München und beim Bayerischen Obersten Landesgericht auftretungsberechtigt. Rechtsanwältin Giese verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Französisch, die sie bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Frau Rechtsanwältin Giese hat sich auf das Ehe- , Familien- und Erbrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus.

Frau Rechtsanwältin Giese ist seit dem Jahr 2001 Fachanwältin für Familienrecht.

Die Kanzlei bietet Ihnen neben der professionellen Abwicklung von Trennung und Scheidung auch die Möglichkeiten der Mediation und der einvernehmlichen Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs-, und Scheidungslagen. Mediation ist hierbei eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten, Lösung von Konflikten, vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge), mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Rechtsanwältin Christina-Anja Giese ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation, gerade im Familienrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.

Sollte eine Vertretung (keine Mediation!) eines Ehepartners erfolgen, so wird eine einvernehmliche Lösung mit dem anderen Ehepartner bzw. dessen Rechtsanwalt angestrebt.

Sollte es keine Möglichkeit geben, sich zu einigen, so wird die klassische streitige Auseinandersetzung professionell durchgeführt.

Frau Rechtsanwältin Giese hat sich zur Prävention zusätzlich auf die Ausarbeitung und Erstellung von Eheverträgen spezialisiert, die im Vorfeld einen zermürbenden Scheidungskrieg wirksam verhindern können. Hierzu hat Frau Rechtsanwältin Giese umfassende Abhandlungen geschrieben, die in der Kanzlei ausliegen.

Frau Rechtsanwältin Giese hat zusätzlich die Ausbildung zur Fachanwaltin für Erbrecht in München absolviert.

Die Kanzlei berät damit auch professionell und individuell auf dem Gebiet des Erbrechts.
Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen.

Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuelle abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet ungewünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Frau Rechtsanwältin Giese.

Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beratung der Kanzlei zum Thema Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht, die Frau Rechtsanwältin Giese individuell erstellt. Mustervordrucke ohne Beratung riskieren Unwirksamkeit!

Kosten

Zu den Kosten einer Beratung rufen Sie unverbindlich bei Frau Rechtsanwältin Giese an. Da ab 01.07.2006 die Gebühren individuell vereinbart werden, kann hier ein konkreter am Fall orientierter Kostenrahmen abgesteckt werden. Eine erste Beratung (bis 1 ½ Stunde) wird ab dem 01.11.2006 mit €200,-- zzgl. gesetzlicher MwSt. pauschal angeboten.

Für nicht leistungsfähige Mandanten gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dieses macht Frau Rechtsanwältin Giese gerne für Sie!

Spezialitäten

Das Familienrecht regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren vermögensrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter den Ehegatten, den Verwandten und des Kindes, sowie bei nicht miteinander verheirateten Eltern.

Gerade im Familienrecht ist es Frau Rechtsanwältin Giese äußerst wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Oft steht nicht nur die juristische Arbeit im Vordergrund, sondern auch ein Stück Seelsorge.

Leider sind immer mehr Scheidungen (jede 3. Ehe wird geschieden) Scheidungen mit minderjährigen Kindern. Hier verfügt Frau Rechtsanwältin Giese über viel Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts-, und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

Seit einigen Jahren führt Rechtsanwältin Giese den Titel “Fachanwältin für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden pro Jahr nicht unterschreiten. Hierfür werden pro Jahr mindestens drei Lehrgänge mit aktueller Rechtsprechung besucht.

Außerhalb der Kanzlei gründete Christina-Anja Giese den “Münchener Arbeitskreis für Partnerschaften e.V.”. Hier werden Vorträge mit Psychologen und Steuerberatern gehalten, um die Konflikte um eine Trennung und Scheidung herum umfassend zu behandeln.

Das Erbrecht wird meistens bei den familienrechtlichen Problemen miteinbezogen, in den Eheverträgen ist es meist ein „Muß“. Erbrecht ist neben Familienrecht ein völlig anderes Rechtsgebiet mit Bezügen zum Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Handelsrecht. Wer hier als Rechtsberater ohne entsprechende Ausbildung einfach „mitberät“ riskiert große Haftung. Deshalb sollten Sie sich hier kompetent bei Rechtsanwältin Giese beraten lassen.

Publikationen

Rechtsanwältin Giese veröffentlicht regelmäßig juristische Aufsätze über aktuelle Rechtsprechung und Themenschwerpunkten über das Familien- und Erbecht in Fachzeitschriften.

Auf der Internetpräsenz der Kanzlei können Sie zudem umfangreiche Informationsbroschüren einsehen zum Thema Ehe- und Familienrecht mit den Schwerpunkten Ehevertrag, Immobilienübertragung, Schenkung zu Lebzeiten und im Todesfall, Erbschaftsteuer, Unterhalts- und Vermögensverhältnisse, zum Sorgerecht, zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft, zum  Kindesunterhalt die Düsseldorfer Tabelle u.ä.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de