Arndt Holzhauser

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Arndt Holzhauser in Bautzen wurde am 01.03.2004 gegründet. Die Kanzleiräume sind am Gesundbrunnenring 1, direkt neben der BMW-Niederlassung in der Muskauer Straße, und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 bis 16.00 Uhr möglich. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten durchgeführt werden.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über einen eigenen Internetzugang.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Arndt Holzhauser
Gesundbrunnenring 1
02625 Bautzen
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (3591) 531315
Telefax
+49 (3591) 276331
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-holzhauser.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Arndt Holzhauser wurde 1967 in Bierden geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Holzhauser im Landgerichtsbezirk Bautzen. Volljurist Holzhauser ist seit Februar 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Seine Interessenschwerpunke sind das allgemeine Zivilrecht sowie das Wettbewerbsrecht. Nur durch ein umfassendes Fachwissen in diesem Bereich kann er ein Unternehmen qualifiziert vertreten. Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Holzhauser ist das Strafrecht, also sowohl das Erwachsenen- als auch das Jugendstrafrecht. Aber auch alles, was zu dem weiten Feld des allgemeinen Zivilrechts gehört — von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) / Vertragsrecht über Kaufverträge bis hin zu Gewährleistungssachen — deckt Herr Holzhauser in seiner Rechtsberatung ab.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Arndt Holzhauser in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung ebenso wie die Nebenklägervertretung, also der Wahrung der Interessen von Geschädigten und Opfern von Straftaten im Wege der Nebenklage, zum Service von Herrn Holzhauser.

Rechtsanwalt Arndt Holzhauser ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der Deutschen Anwaltschaft dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist Herr Holzhauser Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Diese hat die Aufgabe, eine unabhängige und uneingeschränkte, wirksame Strafverteidigung zu fördern und zu sichern.