Ludger Hugenroth

Fachgebiete/Charakteristika

Ludger Hugenroth wurde 1960 in Münster/Westfalen geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Sein Referendariat absolvierte er ebenfalls in seiner Geburtsstadt sowie in Dortmund. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Ludger Hugenroth ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Rechtsanwalt Hugenroth unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Hier sorgt die äußerst zeitnahe Bearbeitung der Akte dafür, den meist ohnehin eingetretenen Vermögensschaden beim Vermieter in der Gesamtheit zu reduzieren.

Ferner gehören zu Ludger Hugenroths Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution) oder einer Mietminderung, Anzeige der Mietmängel, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung und Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Hugenroth im Wohnungseigentumsrecht reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Hugenroth berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Rechtsanwalt Hugenroth bietet eine umfassende Beratung im Arzneimittelrecht und Apothekenrecht. Dieses Rechtsgebiet reicht der pharmazeutischen Produktentwicklung, der klinischen Prüfung, der Zulassung bis zu den zugehörigen Haftungsfragen. Die Betreuung durch Ludger Hugenroth erstreckt sich unter anderem auf die rechtliche Begleitung bei der Entwicklung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte, auf die Beratung zum Arzneimittel- und Wirkstoffhandel, auf die inhaltliche Gestaltung von Beipackzetteln und Produktpackungen sowie auf das Thema Heilmittelwerbung.

Ein weiterer Schwerpunkt von Ludger Hugenroth liegt auf dem Versicherungsrecht, welches sich mit Haftpflichtsachen und Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen befasst. So fallen hierunter zum Beispiel Verkehrshaftpflichtsachen, die mit Verkehrsunfallregulierung sowie mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzensgeld einhergehen. Bei allen Fragen zur Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung finden die Mandanten in Rechtsanwalt Hugenroth einen kompetenten Ansprechpartner. Er vertritt seine Mandanten auch, wenn berechtigter Einspruch gegen die Entscheidung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung eingelegt werden soll. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um sich eine Berufsunfähigkeitsrente zu sichern für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den erlernten Beruf weiter auszuüben (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit). Tritt dies ein und kommt die Versicherung den vertraglichen Anforderungen nicht nach, so steht Rechtsanwalt Hugenroth seinen Mandanten bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Versicherern zur Seite.

Im Landwirtschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Hugenroth seine Mandanten in Angelegenheiten wie Übertragungsvertrag, Hoferbfolge, Abfindung und Nachabfindung gemäß §§ 12, 13 Höfe, Pachtvertrag, Baumaßnahmen und Nachbarschutz, Nutzungsänderung oder Ansprüchen auf Förderungsmittel.

Ein allgemeiner Schwerpunkt von Rechtsanwalt Hugenroth ist das Allgemeine Zivilrecht. Das Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Hugenroth hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ludger Hugenroth
Spiekerhof 35-37
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
(02 51) 41 37-0
Telefax
(02 51) 41 37-66


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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