Dr. Ulrich Wessels

Fachgebiete/Charakteristika

Ulrich Wessels wurde 1959 in Hamm/Westfalen geboren. Nach seinem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster sowie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Münster und in London. Er spricht fließend Englisch.

Dr. Wessels ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und ist auch als Notar tätig.

Er ist befugt, die Titel “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” und “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. So ist zum Beispiel das öffentliche Baurecht vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts sowie Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutz, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Sie brauchen eine Baugenehmigung? Ihr Nachbar möchte ein Vorhaben umsetzen, wogegen Sie erhebliche Bedenken haben? Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt sieht einen Park mit mehreren Windkraftanlagen vor? Rechtsanwalt Dr. Wessels vertritt Ihre Interessen in Fragen rund um das öffentliche Baurecht und begleitet Sie vom Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit.

Ein großer Bereich im Verwaltungsrecht ist das Umweltrecht. Dieses hat im Laufe der letzten Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen. Nahezu jedes Unternehmen ist heute mit umweltrechtlichen Problemen konfrontiert. Die entsprechenden Fragestellungen können in der Regel nur durch den Spezialisten effektiv, schnell und kompetent gelöst werden. Rechtsanwalt Dr. Wessels berät Sie umfassend und praxistauglich zu Bundesimmissionsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, zum Wasserhaushaltsgesetz sowie zu den Baugesetzen.

Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Wessels im kommunalen Abgabenrecht tätig. Gemeinden, Landkreise sowie Zweckverbände erbringen für den Bürger lebensnotwendige Leistungen in der Daseinsvorsorge und schaffen die örtliche Infrastruktur. Für diese Leistungen erheben sie im Rahmen des Kommunalen Abgabenrechts (Herstellungs-/Verbesserungs-)Beiträge oder aber Benutzungsgebühren. Angesichts wachsender technischer Anforderungen ist seit einiger Zeit ein kontinuierliches Ansteigen der Abgaben zu konstatieren, die dem Bürger auferlegt werden — was zu häufigen Auseinandersetzungen auch gerichtlicher Art führt. Hier versucht Rechtsanwalt Dr. Wessels zunächst zwischen den Parteien zu vermitteln und eine interessengerechte, faire Lösung zu finden, vertritt Bürger aber auch in Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen einen Beitrags- oder Gebührenbescheid.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch eingeschätzt hat. Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Herr Wessels mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben einem materiellen Schadensersatz für die Körperverletzung ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden.

Weitaus strenger sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld. Dafür gibt es jedoch keine festen Berechnungsgrößen. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt. In diesem Rechtsgebiet werden jedoch nicht nur Patienten vertreten, sondern auch Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen. Mitunter ist es nämlich so, dass nicht dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist, sondern dass der menschliche Körper einfach nicht mehr zu heilen war. Mancher Patient möchte jedoch diesen Mangel nicht wahrhaben und sucht daher einen Schuldigen — in diesem Fall häufig der Arzt — und wirft ihm eine Fehlbehandlung vor, da er sich mit seinem Schicksal nicht abzufinden vermag. Stellt daher ein Patient ungerechtfertigte Forderungen gegenüber einem Arzt, wird Rechtsanwalt Dr. Wessels auch hier tätig, um diese Ansprüche abzuwehren.

Im Familienrecht können Sie Dr. Ulrich Wessels mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Wessels konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten über Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.

Sehr häufig wird Rechtsanwalt Dr. Wessels auch im Wirtschaftsrecht tätig. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch bei Inkassoverfahren ist Herr Wessels durch langjährige Erfahrung im Umgang mit den Parteien und dem weiteren Vorgehen routiniert. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Ulrich Wessels
Spiekerhof 35-37
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
(02 51) 41 37-0
Telefax
(02 51) 41 37-66


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de