Kristof Höhne

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Kristof Höhne, der 1957 in Potsdam geboren wurde, studierte von 1979 bis 1983 Jura an der Fakultät der Rechtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin.
Herr Kristof Höhne wurde 1984 als Anwalt zugelassen und war Mitglied in den Kollegien der Rechtsanwälte im Bezirk Cottbus und Frankfurt (Oder).
1990 gründete Rechtsanwalt Kristof Höhne seine eigene Kanzlei in der Stadt Bernau bei Berlin. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und Mitglied im Deutschen Anwaltsverein. Herr Rechtsanwalt Höhne steht den Rechtssuchenden aus dem In- und Ausland mit seiner mehr als 20jährigen Berufserfahrung zu einer individuellen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zur Verfügung.
Sie finden das Kanzleigebäude im Zentrum der Stadt, in der Nähe zum Marktplatz. Die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist unproblematisch, da der zentrale Busbahnhof und der S- und Fernbahnhof lediglich ca. 10 Gehminuten von der Kanzlei entfernt sind. Für Mandanten, die mit dem PKW anreisen, stehen ausreichend, teilweise kostenpflichtige Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen zur Verfügung.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr können Sie Beratungstermine vereinbaren. Bei Bedarf können auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie Hausbesuche abgesprochen werden. Die Kanzlei verfügt über einen Internetanschluss mit der E-Mail-Adresse kristof.hoehne@t-online.de.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Kristof Höhne
Bürgermeisterstraße 6
16321 Bernau
Brandenburg
Deutschland

Telefon
+49 (3338) 603521 und 6043780
Telefax
+49 (3338) 603535
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Kristof Höhne bearbeitet u. a.  Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Herr Höhne ist seit 1998 dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Familienrecht befasst sich der Fachanwalt mit allen im weitesten Sinne familienbezogenen Rechtsfragen, insbesondere die im Zusammenhang mit den Trennung und Scheidung der Ehe stehen. So fallen hierunter elterliche Sorge, der Umgang mit den Kindern, Unterhaltsansprüche der Kinder, Unterhaltsansprüche der Ehegatten untereinander während der Trennung und nach der Ehescheidung, die Verteilung des Hausrats, die Zuweisung der Ehewohnung oder die Geltendmachung und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen. In diesem Zusammenhang werden durch Herrn Rechtsanwalt Höhne auch vermögensrechtliche Ansprüche außerhalb des ehelichen Güterrechts wie z. B. die Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums, der Eheleute an einem Grundstück, die Aufteilung von gemeinschaftlichen Schulden, Fragen der steuerlichen Veranlagung oder des begrenzten Realsplittings, bearbeitet.
Haben Sie Fragen zu ihrem Ehevertrag oder möchten Sie einen solchen aufsetzen lassen, so können Sie sich bei Herrn Höhne juristisch fundiert beraten lassen. Darüber hinaus begleitet er seine Mandantinnen bei der Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung.

Da erbrechtliche Belange in enger Verbindung zum Familienrecht gesehen werden, ist die Beratung und Vertretung im Erbrecht ein weiteres Arbeitsfeld des Anwalts. Dieses regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Rechtsanwalt Kristof Höhne berät Sie kompetent bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen ( Testament und Erbvertrag ). Zudem ist er ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften sowie bei Fragen zu Pflichtteilanspruch, Pflichtteilergänzungsanspruch, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Im Arbeitsrecht werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Rechtsanwalt Kristof Höhne in individualrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Bei allen Fragen hinsichtlich Kündigungsschutz, Mutterschutz, Urlaubsanspruch, Lohnanspruch, Versetzung und Änderungskündigung steht der Jurist seinen Mandanten kompetent zur Seite. Ferner ergeben sich oftmals zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Differenzen über Abfindung, Abmahnung und Arbeitszeugnis. Auch in diesen Fällen werden die Auseinandersetzungen von Herrn Höhne juristisch geklärt.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Herr Höhne ist nicht nur im Erwachsenenstrafrecht tätig, sondern er bearbeitet auch Fälle aus dem Jugendstrafrecht, welches ein milderes Strafrecht für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren darstellt.

Herr Rechtsanwalt Höhne vertritt seine Mandantinnen selbstverständlich auch in strafrechtlichen Berufungsverfahren und Revisionsverfahren.

Die anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht erstreckt sich über das Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrstrafrecht. So befasst sich Kristof Höhne im Zivilrecht mit der Verkehrsunfallsregulierung, worunter die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz auch bei einem Verkehrsunfall fällt — zum Beispiel in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Neben dem Personenschaden können dies auch Schäden am Fahrzeug, Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten sein.

Verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel indem Sie eine rote Ampel überfahren, die vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung überschreiten oder falsch parken, so geht dies oftmals mit einem Bußgeldbescheid einher und fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das Verkehrsstrafrecht tritt schließlich in Kraft, wenn es sich um Verkehrsdelikte handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen, wie es zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall ist. Auch bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis ( Führerscheinentzug ) werden die Mandantinnen außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Kristof Höhne überprüft zudem die Bußgeldbescheide, erhebt Einspruch dagegen und vertritt Sie vor Gericht.

Alle Aufträge werden gemäß den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung(BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgewickelt.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de