Sylvia Schöne-Köppche
Kurzprofil
Die Kanzlei Schöne-Köppche wurde 2002 von Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche gegründet. Haupttätigkeitsfelder der Sozietät sind in erster Linie das Miet- und Pachtrecht, Insolvenzrecht und Strafrecht. Zudem kann die Sozietät auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurückgreifen.
Spezialisierung und Serviceleistung sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit sowohl der Rechtsanwältin als auch des Büropersonals. Aus diesem Grund legt die Sozietät großen Wert auf kontinuierliche Fortbildung. Damit gewährleistet Ihnen die Kanzlei Schöne-Köppche eine qualifizierte Beratung und Dienstleistung. Ihre Mandanten sind Privatleute, kleinere und mittelgroße Firmen, Vereine, Verbände, Selbständige und Ärzte, Zahnärzte und Patienten.
Die Büroräume sind in der Streiberstraße. Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage — zehn Minuten vom Hauptbahnhof entfernt — leicht zu erreichen. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude. Im Übrigen besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.
Terminvereinbarungen mit der Rechtsanwältin oder dem Sekretariat sind stets möglich. Darüber hinaus sind bei besonderer Veranlassung auch Termine im Hause des Mandanten durchführbar.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Sylvia Schöne-Köppche
- Streiberstr. 37
06110 Halle an der Saale
Sachsen-Anhalt
Deutschland
- Telefon
- +49 (345) 2251318
- Telefax
- +49 (345) 2251337

Fachgebiete/Charakteristika
Das erste juristische Staatsexamen legte Sylvia Schöne-Köppche nach ihrem Studium der Rechte an der Universität Halle ab. Ihre Referendarzeit absolvierte sie am Landgerichtsbezirk Halle. Die Juristin wurde 2002 als Rechtsanwältin zugelassen und ist vor allen Amts- und Landgerichten.
An ihrer Tätigkeit reizt die Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihr sehr wichtig. Nach ihrer Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.
Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche berät und vertritt Sie im Insolvenzrecht, Mietrecht, Pachtrecht und Strafrecht.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Schöne-Köppche ist das Insolvenzrecht/Sanierung. Das Thema ist komplex und erfordert aus diesem Grund eine zuverlässige Rechtsberatung. Beim Insolvenzrecht dreht es sich um das gerichtliche Verfahren zur Befriedigung der Gläubiger zahlungsunfähiger Schuldner. Bei der Beratung ergeben sich Rechtsfragen, die in das gesamte Zivilrecht, insbesondere in Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Bankrecht eindringen. Bei den Themen Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Forderungsanmeldung, Insolvenzmasse, Insolvenzplan und Insolvenzverwalter steht Frau Schöne-Köppche mit ihrem Fachwissen als Expertin an Ihrer Seite. Die Juristin ist darauf bedacht, Insolvenzen wegen des wirtschaftlichen Schadens doch noch abzuwenden. Sollte es gleichwohl zu einer Insolvenz kommen, liegt es ihr am Herzen, diese sinnvoll zu beeinflussen, um möglichst viel an Vermögen des Betriebsinhabers als meist wirklich Geschädigtem zu retten. Aber auch im Vorfeld einer drohenden Insolvenz bietet Ihnen Sylvia Schöne-Köppche eine fachkundige Beratung an und kann so bereits frühzeitig konstruktiven Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwältin Schöne-Köppche.
Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite.
Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Dazu gehören unter anderem die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können eine Verteidigerin nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, bereits jetzt eine Verteidigerin einzuschalten. Denn diese kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln. Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwältin Schöne-Köppche. Sie kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen.
Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Sylvia Schöne-Köppche. Sie wird sich für Sie starkmachen und für Ihre Rechte kämpfen. Die langjährige praktische Erfahrung und das Engagement von Rechtsanwältin Schöne-Köppche liefern die Grundlage für zahlreiche erfolgreiche Strafverfahren.


