Doris Krekeler-Ohlert
Kurzprofil
Doris Krekeler-Ohlert ist seit Mai 1988 als selbständige Rechtsanwältin tätig und gründete 1993 ihre eigene Kanzlei in Wuppertal, welche Sie im Stadtteil Oberbarmen-Nächstebreck in der Nähe zum Hotel “Neue Welt” und dem Freibad Mählersbeck finden. Ihnen stehen ausreichend öffentliche Parkmöglichkeiten in der Umgebung kostenfrei zur Verfügung. Aufgrund der günstigen Lage zur nur wenige Gehminuten entfernt liegenden Bushaltestelle “Hannoverstraße” (Linie 642) bestehen zudem gute Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr.
Rechtsanwältin Doris Krekeler-Ohlert ist an allen Amts-, Land- und Oberlandes-gerichten auftretungsberechtigt. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Wuppertaler Anwaltsverein.
Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 09.15 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr können Termine vereinbart werden. In besonderen Fällen sind auch Hausbesuche nach Absprache möglich.
Die Juristin, die zu ihrer Klientel neben Privatleuten auch kleinere mittelständische Unternehmen zählt, kooperiert mit einem Steuerberaterbüro in Wuppertal. Sie sieht ihre Aufgabe in erster Linie darin, die Interessen ihrer Mandanten so zeitnah wie möglich und unter Beachtung wirtschaftlicher Belange erfolgreich zu vertreten.
Kontakt
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Doris Krekeler-Ohlert - Hannoverstr. 19
42279 Wuppertal
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (202) 6480111
- Telefax
- +49 (202) 6480112
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Doris Krekeler-Ohlert, die 1958 in Neuss am Rhein geboren wurde, studierte an den Universitäten in Saarbrücken, Münster und Köln Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Rechtsreferendariat in Wuppertal und Düsseldorf. Seit ihrer Zulassung im Mai 1988 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin und gründete schließlich 1993 ihre eigene Kanzlei in Wuppertal.
Doris Krekeler-Ohlert vertritt ihre Klientel außergerichtlich und gerichtlich. Dabei liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Familienrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht und Verkehrsrecht.
Im Familienrecht konzentriert sich ihre Tätigkeit in erster Linie auf den Themenschwerpunkt Ehescheidung. In diesem Zusammenhang vertritt sie ihre Mandanten insbesondere in Angelegenheiten betreffend das Umgangsrecht, die elterliche Sorge, die Aufenthaltsbestimmung, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich, den Unterhalt, den Hausrat und die Wohnung.
Sowohl Mieter als auch Vermieter finden in Rechtsanwältin Doris Krekeler-Ohlert eine kompetente Ansprechpartnerin bei allen Belangen im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht. Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere Fragen und Streitigkeiten rund um die Kündigung, die Einhaltung der Kündigungsfrist, den Mietvertrag, den Mietmangel verbunden mit Mietminderung, die Mieterhöhung, die Vergleichsmiete, die Räumungsklage und die Schönheitsreparaturen. Ferner klärt sie Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien, wenn es um Eigenbedarf, Kaution oder um Unklarheiten bezüglich der Nebenkostenabrechung, also der Betriebskostenabrechnung oder der Heizkostenabrechnung geht.
Im Verkehrsrecht befasst sie sich sowohl mit dem Verkehrsstrafrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht als auch mit Fällen aus dem Verkehrszivilrecht.
Dabei verfügt sie über weit reichende Erfahrungen welche auf ihre langjährige Tätigkeit in diesem Bereich, auf ihre guten Kontakte zu Sachverständigen und Kfz-Werkstätten sowie ein großes eigenes Interesse am Auto und technischen Abläufen begründet sind.
Im Verkehrszivilrecht befasst sich Rechtsanwältin Krekeler-Ohlert insbesondere mit der Verkehrsunfallregulierung, d.h. der Geltendmachung und –erforderlichenfalls auch gerichtlichen- Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Neben dem reinen Fahrzeugschaden geht es dabei auch zum Beispiel um Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten und Ersatzfahrzeug. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Im Verkehrszivilrecht bearbeitet sie darüber hinaus auch Fälle, in denen es um Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gewährleistung wie Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung) und Minderung, Gutachterkosten oder Abschleppkosten geht.
Das Verkehrs- Ordnungswidrigkeitenrecht ahndet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung — hierzu zählen zum Beispiel Rotlichtverstoß, Vorfahrtverletzung (“Grüner Pfeil”) und Geschwindigkeitsübertretung —, die mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid, Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot einhergehen können.
Das Verkehrsstrafrecht tritt in Kraft, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen, wie es zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall ist, und die dann als Strafsache gelten.
Rechtsanwältin Doris Krekeler-Ohlert berät und vertritt ihre Klienten gerichtlich und außergerichtlich auch bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, z.B. dem Führerscheinentzug, der Nachschulung, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und dem Führerschein auf Probe.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de