Ulf Herzbruch

Fachgebiete/Charakteristika

Ulf Herzbruch wurde 1948 in Lüneburg geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an den Universitäten Kiel und Tübingen. Die Referendariatszeit verbrachte er in Lüneburg. Seit August 1977 ist Herr Herzbruch als Rechtsanwalt, seit 1991 als Notar zugelassen. Rechtsanwalt Herzbruch ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Herzbruch Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten. Er steht den Ratsuchenden vornehmlich als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält. So ist der Notar in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Die notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen wie Immobilienvertrag, Ehevertrag und Erbvertrag. Der Notar beurkundet ebenso Erbbaurechtsvertrag, Gesellschaftsvertrag und Übergabevertrag, Testament und Vermächtnis, Erbscheinsantrag und Grundpfandrechtsbestellung, Schuldanerkenntnis, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Er beglaubigt die Unterschriften unter einem Löschungsantrag und einer Löschungsbewilligung von Grundpfandrechten.

Die Kanzlei ist in der Lage, kurzfristig alle erforderlichen Unterlagen für die Erstellung Ihres Vertrages, zum Beispiel Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, von den zuständigen Behörden zu beschaffen, um die notwendigen Informationen für Beratung und Beurkundung zur Hand zu haben.

Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen (Erbfall) regeln. Rechtsanwalt Herzbruch hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht). Nach dem Erbfall setzt Rechtsanwalt und Notar Herzbruch für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme.

Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht. Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Grundstücksrecht. Vor einem Hausbau wird in der Regel zunächst ein Grundstück benötigt. Daher liegt eine zusätzliche Stärke von Rechtsanwalt Herzbruch im Grundstücksrecht und Immobilienrecht. Diese Rechtsgebiete umfassen Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan) und die Bebauung von Grundstücken sowie die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Durch das Notariat ist ihm der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte, katasteramtliche Fortschreibung et cetera) bestens vertraut.

Im Familienrecht ist Herr Herzbruch insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss einer Vereinbarung, auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich in einem Scheidungsverfahren und Alternativen


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ulf Herzbruch
Garlopstraße 2/ Hindenburgstraße
21335 Lüneburg
Niedersachsen
Deutschland

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http://www.Herzbruch-Bender.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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