Christine Gerdes
Fachgebiete/Charakteristika
Christine Gerdes wurde 1963 in Hannover geboren. Nach einem Auslandsaufenthalt an der Brown University in Providence, Rhode Island (USA), studierte sie Rechtswissenschaften in Göttingen und Hamburg. Während des anschließenden Referendariats in Lüneburg arbeitete sie in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Unternehmens und war hier vorrangig mit arbeitsrechtlichen Fragen, dem Entwurf von Verträgen und dem Mahnwesen betraut. 1995 wurde Christine Gerdes als Rechtsanwältin zugelassen und machte sich noch im selben Jahr mit ihrer Kanzlei selbständig. Anfang 2000 trat sie in die Kanzlei Bender & Kollegen ein. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet das Eherecht und Familienrecht in allen Facetten. Seit 2006 ist sie als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen.
Rechtsanwältin Gerdes ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Sie spricht fließend Englisch und Französisch.
Frau Gerdes ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Die Rechtsanwältin arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts. Das betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind.
Frau Gerdes berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeutet. Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Zum Fachgebiet von Rechtsanwältin Gerdes gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie eingetragener Lebenspartnerschaften.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Christine Gerdes - Garlopstraße 2/ Hindenburgstraße
21335 Lüneburg
Niedersachsen
Deutschland
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- Homepage
- http://www.Herzbruch-Bender.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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