Kathrin Wieckhorst

Fachgebiete/Charakteristika

Kathrin Wieckhorst wurde 1964 in Helmstedt geboren. An die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin schloss sich 1991 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover an. In den Jahren 1992 bis 1996 arbeitete Frau Wieckhorst als wissenschaftliche Hilfskraft am Fachbereich Öffentliches Recht sowie Zivilrecht und Arbeitsrecht an der Universität Hannover. In dieser Zeit wurde ihre wissenschaftliche Mitarbeit an einem Forschungsobjekt der Universität Hannover zur internationalen Produkthaftung und ökonomischen Analyse sowie die Mitarbeit am Institut für Rechtswissenschaften an der Universität Lüneburg gefordert. Von 1997 bis 1999 folgte die Referendarzeit im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Celle. Kathrin Wieckhorst wurde 2000 als Rechtsanwältin zugelassen und ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die drei Gebiete Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Frau Rechtsanwältin Wieckhorst befasst sich mit der Geltendmachung von verkehrszivilrechtlichen Ansprüchen, worunter die Verkehrsunfallregulierung fällt. Dies bedeutet genauer, dass sie Schadensersatzansprüche in Form der Regulierung des Unfallschadens am Pkw, Schmerzensgeld und Verdienstausfall im Falle von erlittenem Personenschaden gegenüber den Versicherern geltend macht und durchsetzt. Die anwaltliche Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die Verteidigung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten wie einem Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparken wird von der Juristin geregelt.

Mieter und Vermieter werden von Rechtsanwältin Wieckhorst im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Themen wie Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche auf Mängelbeseitigung sowie Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung Ihres Mietvertrages, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn, zum Beispiel wegen störenden Mieterverhaltens, werden im Mietrecht geregelt.

Im Kaufrecht treten Käufer an Rechtsanwältin Wieckhorst heran, wenn es etwa um die Geltendmachung von Gewährleistungsanspruch und Garantieanspruch oder um die Durchsetzung einer Kaufpreisanfechtung geht. Falls der Wunsch besteht, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, so steht die Juristin ihren Klienten bei der Rückabwicklung des Vertrages kompetent zur Seite.

Außerdem befasst sich Rechtsanwältin Wieckhorst mit der Gestaltung und dem Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwältin Wieckhorst für Sie die geeignete Ansprechpartnerin.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Kathrin Wieckhorst liegt auf dem Versicherungsrecht, welches sich mit Haftpflichtsachen und Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen befasst. So fallen hierunter zum Beispiel Verkehrshaftpflichtsachen, die mit Verkehrsunfallregulierung sowie mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzensgeld einhergehen. Bei allen Fragen zur Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung finden die Mandanten in Rechtsanwältin Wieckhorst eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie vertritt ihre Mandanten auch, wenn berechtigter Einspruch gegen die Entscheidung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung eingelegt werden soll. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um sich eine Berufsunfähigkeitsrente zu sichern, für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den erlernten Beruf weiter auszuüben (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit). Tritt dies ein und kommt die Versicherung den vertraglichen Anforderungen nicht nach, so steht Frau Wieckhorst den Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Versicherern zur Seite.


 

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Kathrin Wieckhorst
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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