Sven Bender
Fachgebiete/Charakteristika
Sven A. Bender, Jahrgang 1961, studierte Rechtswissenschaften in Kiel und schloss daran das Referendariat in Lüneburg an. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er berät und vertritt seine Mandanten schwerpunktmäßig im Baurecht, Arbeitsrecht, Erb- und Grundstücksrecht sowie im Mietrecht.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie Bauplanung oder Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Benders nimmt die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Bauwerk und von sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Im privaten Mietrecht werden die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Mieter und Vermieter behandelt. Schon bevor man einen Wohnungsmietvertrag abschließt, sollte man sich den Rat eines spezialisierten Juristen einholen, um spätere Rechtsstreite zu vermeiden. Ursachen für solche sind oftmals Themen wie Kündigung, Kündigungsfrist, Nichteinhaltung des Mietvertrags, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Unklarheiten bei der Nebenkostenabrechnung, Räumungsverfahren sowie Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Darüber hinaus ist Herr Bender der geeignete Ansprechpartner bei Unklarheiten über Zeitvertrag, Staffelvertrag, Betriebskosten oder Umlagen. Dazu gehören auch alle Rechte aus dem Wohnungseigentum und der Verwaltung.
Des Weiteren übernimmt Rechtsanwalt Bender Mandate aus dem Grundstücksrecht. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, Herr Bender berät und unterstützt Sie gern bei der Abwicklung Ihrer Kaufverträge und beantwortet Ihre Fragen zum Immobilienrecht. Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Herrn Bender unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden. Lassen Sie jeden Vertrag rechtzeitig durch den im Grundstücksrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen. Dies empfiehlt sich insbesondere beim Kauf einer Immobilie von einem Bauträger oder als Bauherrenmodell.
Rechtsanwalt Bender bearbeitet außerdem das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Herr Bender steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen oder zu gestalten. Herr Bender berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Bender die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Bender bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Im Erbrecht bietet Rechtsanwalt Bender erbrechtliche Beratung und die Gestaltung von Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung und Patientenverfügung. Wenn Sie Ihren Erben schon vor dem Erbfall Vermögensgüter übertragen wollen, wird Rechtsanwalt Bender die vorweggenommene Erbfolge für Sie regeln. Im Falle einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Im Erbfall kommt es fast immer zu Streitigkeiten zwischen den Erben oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Herr Bender vertritt Ihre Interessen als Hinterbliebene und sichert Ihre Ansprüche. Darüber hinaus steht er Ihnen bei Problemen um Pflichtteilsanspruch, Erbschaftsausschlagung und Erbschein zur Verfügung.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Sven Bender - Garlopstraße 2/ Hindenburgstraße
21335 Lüneburg
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- (0 41 31) 7 89 69-0
- Telefax
- (0 41 31) 7 89 69-20

- Homepage
- http://www.Herzbruch-Bender.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
671 Zugriffe seit dem 14.10.2006


