Siegfried Gaubitz
Fachgebiete/Charakteristika
Siegfried Gaubitz, geboren 1931in Birngrütz/Schlesien, studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie an der Philipps Universität Marburg Jura. Im Anschluss daran absolvierte er in Münster das Referendariat, bevor er 1971 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. 1981 wurde er zum Notar ernannt. Der Jurist ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt des bildet das Erbrecht. Rechtsanwalt und Notar a.D. Siegfried Gaubitz berät Sie in allen Angelegenheiten rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten.
Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Gaubitz hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Gesellschaftsrecht mit seinen vielfältigen Formen - von der BGB-Gesellschaft oder der OHG über die KG oder GmbH & Co. KG bis zur GmbH oder Aktiengesellschaft. Fast immer geht es vor allem mittelständischen Unternehmen darum, das persönliche Haftungsrisiko des Geschäftsinhabers zu minimieren oder in Familienbetrieben eine angemessene Beteiligung aller am Geschäftsverlauf und am Betriebsergebnis zu sichern. Selbstverständlich gehören dazu auch in zunehmenden Maße steuerrechtliche Komponenten.
Rechtsanwalt Gaubitz war mehr als 35 Jahre geschäftsführendes Vorstandsmitglied eines Arbeitgeberverbandes – auch bei allen Fragen im Arbeitsrecht finden Sie deshalb in ihm einen überaus erfahrenen Ansprechpartner.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Siegfried Gaubitz - Universitätsstr. 21
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Gaubitz als Vorsitzender des Einigungsausschusses für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Außerdem ist der Jurist Mitglied des Widerspruchsausschusses der Deutschen Rentenversicherung.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


