Uta-Maria Gaubitz

Fachgebiete/Charakteristika

Uta-Maria Gaubitz wurde 1965 in Münster/Westfalen geboren. Sie studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie im Bezirk des Landgerichts Dortmund. Frau Gaubitz ist seit 1993 als Rechtsanwältin zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Die Juristin spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Italienisch.

Rechtsanwältin Gaubitz ist seit 1998 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Arbeitsrecht” zu führen.

Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten sehen viele Arbeitgeber keine andere Möglichkeit, als sich durch – häufig betriebsbedingte – Kündigungen von Mitarbeitern zu trennen. Insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet dem Arbeitnehmer dabei aber einen umfassenden Schutz . Gemeinsam mit dem Arbeitgeber müssen also die Risiken einer Kündigung rechtssicher vorab besprochen werden, damit es im Termin vor dem Arbeitsgericht keine unangenehme Überraschung gibt.  Gleiches gilt für die Frage, ob ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers überhaupt mit einer verhaltensbedingten Kündigung sanktioniert werden kann oder ob der Arbeitgeber hier nur eine Abmahnung aussprechen kann. Manchmal bleibt dem Arbeitgeber dann nur der Ausspruch einer fristlosen Kündigung,  die schnelles Handeln erforderlich macht.  Schließlich stellt sich die Frage, ob krankheitsbedingte Fehlzeiten, die über das zumutbare Maß hinausgehen, auf Dauer hingenommen werden müssen: gemeinsam mit Ihnen klärt Rechtsanwältin Gaubitz, ob  in diesen Situationen der Ausspruch einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung sinnvoll erscheint.
Immer neue arbeitsrechtliche Gesetze wie zuletzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen dazu, dass der Arbeitgeber sich letztlich nur mit seriöser anwaltlicher Hilfe zurecht finden kann.

Auf der anderen Seite ist in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit der Erhalt des Arbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer wichtiger denn je. Neben dem Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohnleistung und Lohnersatzleistung (zum Beispiel im Krankheitsfall) eine große Rolle. Immer wieder ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Probleme: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen.

Die Tätigkeit im Arbeitsrecht ist außerordentlich vielfältig:  hierzu gehören nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag, sondern ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um  die Themen Tariflohn und Tarifrecht,  Befristungsabreden nach dem TzBfG,  Weisungs- bzw. Direktionsrecht, Überstunden, Urlaub, Vergütung bzw. Arbeitsentgelt, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis.
Häufig müssen in diesem Bereich auch kollektivrechtliche Aspekte, wie z.B. die unverzichtbare  Anhörung des Betriebsrats berücksichtigt werden ebenso wie andere betriebsverfassungsrechtliche Normen aus dem BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).

Übrigens: Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, sind deshalb jährliche Fortbildungsveranstaltungen verpflichtend.

Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig auch bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. in Fragen der Karenzzahlung. Auch hier erfolgt die Vertretung Ihrer Interessen durch Rechtsanwältin Gaubitz außergerichtlich und auch gerichtlich.

Rechtsanwältin Uta-Maria Gaubitz übernimmt auch Ihre Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. Danach muss ein Arzt aufgrund des zwischen ihm und dem Patienten geschlossenen Vertrages alle Maßnahmen und Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. In diesem Rechtsgebiet werden vorwiegend Patienten, aber auch Ärzte beraten und vertreten, die mit einem solchen Anspruch eines Patienten konfrontiert werden.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwältin Gaubitz ist außerhalb der Kanzlei in der Referendarausbildung tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit unterrichtet sie als Dozentin am Landgericht Münster für den Fachbereich „ Arbeitsrecht“.

Außerdem ist Rechtsanwältin  Gaubitz Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit in Münster und Mitglied des Handelsausschusses der IHK Nord-Westfalen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de