Thomas Fiedler

Hermann Rechtsanwälte, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht

Kurzprofil

Rechtsanwalt Thomas Fiedler ist Partner der überregionalen Kanzlei Hermann — Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater. Der Schwerpunkt dieser Kanzlei mit über 125 Mitarbeitern liegt im Insolvenzrecht, der Sanierungsberatung und der wirtschaftsrechtlichen Betreuung gewerblicher Klientel. Sie unterhält Standorte in Frankfurt am Main, Leipzig, Hannover, Berlin, Karlsruhe, Darmstadt und Limburg mit weiteren Kooperationspartnern im In- und Ausland.

Seitdem Rechtsanwalt Thomas Fiedler 2003 seinen Wohnsitz in Bad Camberg-Schwickershausen genommen hat, unterhält die Kanzlei auch in Bad Camberg eine Geschäftsstelle. Besprechungstermine werden grundsätzlich nach Vereinbarung vergeben.

Auf der Homepage www.hermann-law.com erhalten Sie weitere Informationen.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Thomas Fiedler
Kickelsberg 17
65520 Bad Camberg - Schwickershausen
Hessen
Deutschland

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(0 64 34) 90 48 36
Telefax
(0 69) 91 30 92-30
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http://www.hermann-law.com


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Fiedler wurde 1949 in Hamburg geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Gemäß seiner beruflichen Wunschvorstellung eines Wirtschaftsanwaltes hatte er nicht nur während des Referendariats den Schwerpunkt der Ausbildung auf die entsprechenden anwaltlichen Tätigkeiten gelegt, sondern bereits 1978 die Mitarbeit in einer konkursrechtlich spezialisierten Kanzlei aufgenommen. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde er 1981 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ließ  sich als selbständiger Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Darmstadt nieder und nahm eine anfangs allgemeinrechtlich orientierte Tätigkeit in Sozietät mit einer mittelständisch ausgerichteten Kanzlei im Raum Offenbach auf.

Neben einem intensiven Tätigkeitsschwerpunkt auch in der Strafverteidigung avancierte im Laufe der achtziger Jahre die wirtschaftsrechtliche Betreuung gewerblicher Klientel zum Kernstück seiner anwaltlichen Aktivität. In Vertiefung dieser Entwicklung wandte sich Rechtsanwalt Thomas Fiedler Anfang der neunziger Jahre einer zusätzlichen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Ausbildung zu.

1993 ging er mit einer Frankfurter Wirtschaftskanzlei zusammen, die sich neben der Betreuung mittelständischer deutscher Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet insbesondere auf die Prozessvertretung ausländischer Unternehmen vor deutschen Gerichten spezialisiert hatte. Als Tätigkeitsschwerpunkt bildete sich während dieser Zeit neben der außergerichtlichen und forensischen Vertretung mittelständischer Unternehmen die arbeitsrechtliche Unternehmens- und Sanierungsberatung heraus.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rezession seit Mitte der neunziger Jahre verantwortete Rechtsanwalt Thomas Fiedler im Rahmen der arbeitsrechtlichen Betreuung von Unternehmen mit bis zu 1500 Mitarbeitern eine Vielzahl betrieblicher Restrukturierungs- und Freisetzungskonzepte auch außerhalb von Insolvenzverfahren. Er ist somit ein sehr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um personelle Restrukturierung, Arbeitsplatzabbau sowie um Sanierungsberatung geht. Selbstverständlich berät er seine Mandanten ebenso umfassend und qualitativ hochwertig im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht.

Im Zusammenhang mit diesen wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern stehen auch die Qualifikationen zum Fachanwalt für Steuerrecht (1995) und zum Fachanwalt für Arbeitsrecht (1996). Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

In der Kanzlei Hermann obliegt Rechtsanwalt Fiedler neben seiner Mitwirkung in der Sanierungsberatung die wirtschaftsrechtliche Betreuung der gewerblichen Mandate sowie die Leitung der Prozessabteilung. Des Weiteren zeichnet er für das Arbeitsrecht verantwortlich und konzipiert hierbei insbesondere in Insolvenzen aller Größenordnungen die personellen Restrukturierungsmaßnahmen.

Rechtsanwalt Thomas Fiedler versteht sich als Pragmatiker und ist stets auf zügige, effiziente und kaufmännisch sinnvolle Lösungen bedacht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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