Michael Székely

Kanzlei Loof & Collegen

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Székely wurde 1968 in Nürnberg geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und ist seit 1998 Rechtsanwalt. Von 1998 bis 2000 arbeitete er als selbständiger Rechtsanwalt und freier Mitarbeiter in einer Nürnberger Kanzlei mit Schwerpunkten im Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht. Seit Juni 2000 ist er für die Rechtsanwaltskanzlei Loof tätig.

Herr Székely ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und dessen Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht sowie im Diskussionsforum Arbeitsrecht e.V. und im Forum Junge Anwaltschaft.

Rechtsanwalt Székely bietet juristische Unterstützung im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht an. Er übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Rechtsanwalt Székely wenden. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Zeugnis.

Im Kollektivarbeitsrecht wird Rechtsanwalt Székely im Betriebsverfassungsrecht für seine Klienten tätig. Er klärt rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung gehört werden. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so ist die Kündigung nicht wirksam. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt. Sie können Herrn Székely auch aufsuchen bei Ansprüchen aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Rechtsanwalt Michael Székely ist seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Familienrecht können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto und Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Rechtsanwalt Székely konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten zum Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.

Mieter und Vermieter werden von Herrn Székely im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Themen wie Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn werden im Mietrecht geregelt.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Strafrecht bedeutet nicht nur Verfahren wegen Diebstahl und Körperverletzung oder gar wegen Mord und Totschlag. Auch als Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand bei Rechtsanwalt Székely zu holen. Darüber hinaus übernimmt er schwerpunktmäßig Verteidigungen, die einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffen. Schon das Ermittlungsverfahren kann mit großen Unannehmlichkeiten und Peinlichkeiten verbunden sein. Da Herr Székely Erfahrung im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft hat, kann er Ihnen helfen, durch frühzeitiges Einschreiten drohende Unannehmlichkeiten und Zwangsmaßnahmen abzuwenden.

Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Székely zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol oder Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Székely bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Székely hauptsächlich in der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Székely führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Székely für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de