Axel Loof

Kanzlei Loof & Collegen

Fachgebiete/Charakteristika

Axel Loof wurde 1951 in Steinsfeld geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 1979 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er arbeitete drei Jahre als Syndikus in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie, danach machte er sich als Rechtsanwalt selbständig. 1991 erlangte er den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht” und ist seitdem auch als Vereidigter Buchprüfer bestellt. Er ist an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Axel Loof ist in folgenden Vereinen tätig:
• Diskussionsforum Arbeitsrecht e.V.
• Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
• Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
• Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.V.
• Lions Club Nürnberg-Franken

Außerdem ist er Rechtsreferent im Vorstand des Post SV Nürnberg (größter Breitensportverein Deutschlands mit 20.000 Mitgliedern) sowie Prüfer im Fachprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer für Fachanwälte für Arbeitsrecht und Prüfer für Qualitätskontrolle im Sinne des § 57a Abs. 3 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO). Die Qualitätskontrolle wird durch bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Ein Wirtschaftsprüfer muss mindestens seit drei Jahren als Wirtschaftsprüfer bestellt sein und muss außerdem nach erstmaliger Registrierung eine spezielle Fortbildung über die Qualitätssicherung nachweisen.

Rechtsanwalt Axel Loof ist seit 1991 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Bei Rechtsanwalt Loof finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigung und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnissen oder einzelnen Zeugnisformulierungen, zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung durch den Juristen bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Axel Loof.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Bei umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlungen finden Sie in Rechtsanwalt Loof genau den richtigen Ansprechpartner. Beratungsbedarf besteht aber vor allem bei Betriebsübergang oder Betriebsänderung durch Stilllegung oder Verlegung. Damit geht meist auch ein massiver Stellenabbau einher. Auf Wunsch wirkt Herr Loof an einer Betriebsvereinbarung mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Rechtsanwalt Loof bearbeitet auch Mandate, die das öffentliche Dienstrecht betreffen. Hierbei handelt es sich um das besondere Arbeitsrecht für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Er berät Angestellte im öffentlichen Dienst und klärt alle arbeitsrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der dienstrechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Vergütungsrecht et cetera.

Nicht nur das Arbeitsrecht, auch die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Herr Loof begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Durch seine sehr wirtschaftliche Orientierung hat sich Rechtsanwalt Axel Loof auch umfangreiche Kenntnisse im Gesellschaftsrecht verschafft. Hierbei berät und vertritt er umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung (beispielsweise GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt.

Rechtsanwalt Loof berät und vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Handelsrecht. Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Es modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Ware und Dienstleistung über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, gerade für mittelständische Industrie- und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkauf, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem deutschen oder europäischen Markt zu vertreiben.

Zunehmend spielt hierbei auch EU-Recht eine wichtige Rolle, wie beispielsweise die Kartellvorschriften. Erforderlich ist aber auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit dem eigenen Handelsvertreter, zumal hier je nach Ausrichtung des Unternehmens verschiedene Modelle denkbar sind. Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Beteiligten.

Rechtsanwalt Loof ist auch Wirtschaftsprüfer. Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Prüfung von Jahresabschlüssen. Wirtschaftsprüfer werden in der Regel vom geprüften Unternehmen beauftragt.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de