Ralf Brückner

Fachgebiete/Charakteristika

Ralf Brückner, der 1954 in Berlin geboren wurde, studierte von 1975 bis 1981 an der Universität in Hamburg Jura. Nachdem er seinen Referendarsdienst abgeleistet hatte, wurde er 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Bevor er 1989 zusammen mit Herrn Kuse die Kanzlei in Hamburg gründete, war er als angestellter Rechtsanwalt in anderen Kanzleien tätig.

Rechtsanwalt Ralf Brückner ist seit 2001 dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

In der Kanzlei Brückner & Kuse bearbeitet Ralf Brückner Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht.

Als Fachanwalt für Familienrecht ist der Jurist auf die Themengebiete Scheidung und Trennung spezialisiert. Bei allen Fragen zu Unterhaltsrecht, Umgangsrecht, Scheidungsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Erziehungsrecht und Sorgerecht finden Sie in Herrn Brückner einen vertrauensvollen Ansprechpartner. Weitere Folgen, die aus einer Ehescheidung hervorgehen können und besonders sorgsam behandelt werden müssen, betreffen Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausrat, Versorgungsausgleich und das Recht an der Ehewohnung.

Das Gewaltschutzgesetz, das ebenso unter das Familienrecht fällt, kommt im Falle von häuslicher Gewalt zum Tragen. Über dieses kann ein Täter im Rahmen einer Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen. Rechtsanwalt Ralf Brückner ist seinen Mandanten auch bei der Beratung und vertraglichen Gestaltung der Vereinbarung zur Gütertrennung (Ehevertrag) behilflich.

Die anwaltliche Vertretung durch den Juristen im Erbrecht umfasst unter anderem die Gestaltung einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) unter Berücksichtigung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Bezüge. Zudem betreut er seine Klienten bei Erbschaftsstreitigkeiten, bei Fragen zum Pflichtteil und bei der Testamentsvollstreckung.

Im allgemeinen Vertragsrecht übernimmt der Jurist die Gestaltung, Überprüfung und gegebenenfalls die Anfechtung von Verträgen jeder Art. Bei einer Vertragsverletzung tritt das Recht der Leistungsstörung in Kraft. Im Zusammenhang mit dieser ergeben sich unter anderem Rechte und Ansprüche auf Rücktritt, Abwehr, Kündigung und Schadensersatz (zum Beispiel Nachbesserungsanspruch, Sachmängelhaftung), die im Vertragsrecht durchgesetzt oder abgewiesen werden.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Ralf Brückner
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Homepage
http://www.brueckner-kuse.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de