Jörg Malinowski
Kurzprofil
Die Kanzlei Malinowski wurde 2003 von Rechtsanwalt Jörg Malinowski gegründet und ist eine spezialisierte Fachkanzlei für Arbeitsrecht, Mediation und Insolvenzrecht.
Mandanten der Kanzlei sind Wirtschaftsunternehmen, kleinere und mittelständische Firmen, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen, Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer und Privatpersonen.
Im Bedarfsfall arbeitet die Kanzlei Malinowski gern mit Ihrem jeweiligen Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater zusammen. Ist dies nicht möglich oder gewollt, ruft sie bei Bedarf entsprechende Dienstleistungen der mit Ihr kooperierenden Beratungsunternehmen ab.
Die Büroräume sind in der Bärenschanzstraße in Nürnberg. Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage direkt am Justizpalast leicht zu erreichen. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude. Im Übrigen besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region (direkt an der U-Bahnstation „Bärenschanze“).
Das Personal ist freundlich, zuvorkommend und fachlich qualifiziert. Terminvereinbarungen mit dem Rechtsanwalt oder dem Sekretariat sind stets möglich. Darüber hinaus sind bei besonderer Veranlassung auch Termine im Hause des Mandanten möglich.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Jörg Malinowski
- Bärenschanzstraße 131
90429 Nürnberg Weststadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (911) 32244422
- Telefax
- +49 (911) 32244423

- Homepage
- http://www.kanzlei-malinowski.de
Fachgebiete/Charakteristika
Das erste juristische Staatsexamen legte Jörg Malinowski nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden ab. Seine Referendarzeit absolvierte er in Nürnberg und am Bayerischen Obersten Landesgericht in München. Der Jurist, 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht Nürnberg und dem Bundesarbeitsgericht zugelassen. Seit 2002 ist Herr Malinowski Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Von 1999 bis 2003 war Herr Malinowski in überregionalen Insolvenzverwaltungskanzleien im Arbeits- und Insolvenzrecht tätig. 2003 gründete er seine eigene Kanzlei. Seit 2005 ist der Jurist zertifizierter Mediator des Bundesverbandes für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) sowie ausgebildeter Lehrtrainer nach den Grundsätzen des BMWA.
Rechtsanwalt Malinowski ist Mitglied der Nürnberger Gesellschaft für Mediation sowie des Bundesverbandes für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Rechtsanwalt Malinowski ist Autor in regionalen und überregionalen Zeitschriften.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit bietet Herr Malinowski Seminare im Arbeitsrecht für Firmen, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen an. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator widmet sich Rechtsanwalt Malinowski speziell dem innerbetrieblichen Konfliktmanagement mittels qualifizierter Beratung, Führungskräftecoaching, Trainings und Workshops.
Ständige Erreichbarkeit sind Herrn Malinowski ebenso wichtig wie eine individuelle Mandantenbetreuung. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die juristische Arbeit hinausgehenden Betreuung, bei der das persönliche und wirtschaftliche Umfeld des Mandanten wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Beratung und Vertretung ist.
Rechtsanwalt Malinowski ist spezialisiert auf die außergerichtliche Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution). Neben der Vertretung in Schieds- und Schlichtungsverfahren bietet die Kanzlei Malinowski neben dem klassischen Verhandlungsmanagement – speziell nach dem Harvard Konzept - mit der Mediation ein effizientes und erfolgreiches Mittel zu Konfliktlösung an. Insbesondere wenn es darum geht, langjährige Beziehungen aufrechtzuerhalten oder den Konflikt in bestehenden Beziehungen (z.B. dem Arbeitsverhältnis) zu entschärfen, ist die Mediation ein wirksames Instrument. Mediation — wörtlich: Vermittlung — will eine faire, gerechte und rechtsverbindliche Lösung, die von beiden Parteien eigenverantwortlich entwickelt wird und sich an den Interessen der Beteiligten orientiert. Als Mediator ist Herr Malinowski dann nicht “Richter”, sondern Mittler ohne Entscheidungsbefugnis; er führt die Parteien durch das Verfahren, unterstützt und berät sie.
Wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Malinowski ist das Arbeitsrecht. Seit 2002 ist Jörg Malinowski berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt Für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt.
In Verbindung mit seiner Tätigkeit als Mediator ist Rechtsanwalt Malinowski speziell auf dem Gebiet des innerbetrieblichen Konfliktmanagements mit dem Ziel tätig, auftretende Streitigkeiten frühzeitig zu erkennen und – möglichst präventiv – ohne die Einschaltung externer Gerichte gemeinsam mit den Beteiligten schnell und kostengünstig zu lösen, sodass für Unternehmen und Mitarbeiter möglichst wenig Reibungsverluste entstehen.
Bei Rechtsanwalt Malinowski finden Sie im Individualarbeitsrecht Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutz, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot. Sollte eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen, z.B. der korrekten Betriebsratsanhörung durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenrecht unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Jörg Malinowski. Daneben steht Ihnen die Kanzlei für alle Fragen der Arbeitnehmerüberlassung zu Verfügung.
Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und spezielle beamtenrechtliche Regelungen beachtet werden.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät Sie Rechtsanwalt Jörg Malinowski zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht sowie zum Recht der schwerbehinderten Menschen, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat / Schwerbehindertenvertretung, der betrieblichen Mitbestimmung sowie rund um Fragen zur Betriebsratswahl und Wahl zur Schwerbehindertenvertretung. Hierzu gehört auch die Vertretung in Einigungsstellen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Ebenso berät Sie die Kanzlei Malinowski in allen Fragen des Tarifrechtes, etwa der richtigen Tarifanwendung und der Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.
Soweit erforderlich, führt Rechtsanwalt Malinowski für Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen Gerichtsprozesse vor allen Arbeitsgerichten.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Jörg Malinowski ist das Insolvenzrecht, speziell das Sanierungs- und Insolvenzarbeitsrecht. Hier kann er neben spezialisierten Rechtskenntnissen auf seine praktischen Erfahrungen aus der Insolvenzverwaltung zurückgreifen. Zu den Themen Insolvenzantrag, Insolvenzgeld, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzanfechtung, Forderungsanmeldung, Insolvenzmasse, Insolvenzplan und Insolvenzverwalter steht Herr Malinowski mit seinem Fachwissen als Experte an Ihrer Seite. Der Rechtsanwalt ist darauf bedacht, Insolvenzen wegen des wirtschaftlichen Schadens doch noch abzuwenden. Sollte es gleichwohl zu einer Insolvenz kommen, liegt es ihm am Herzen, diese sinnvoll zu beeinflussen. Aber auch im Vorfeld einer drohenden Insolvenz bietet Ihnen der Jurist seine fachkundige Beratung an und kann so bereits frühzeitig konstruktiven Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
2456 Zugriffe seit dem 07.10.2006


