Harald Eisenreich
Kurzprofil
Die Kanzlei Eisenreich in Hengersberg wurde 1982 von Rechtsanwalt Harald Eisenreich gegründet. Sie betreut Privatleute und kleine bis mittelständische Unternehmen.
Die modernen Kanzleiräume liegen direkt am Marktplatz von Hengersberg, Ecke Mimminger Straße, im ersten Stock des Kanzleigebäudes. Durch die zentrumsnahe Lage haben Sie einen guten Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, gibt es in unmittelbarer Nähe zwei kostenfreie Parkplätze. Im Kanzleigebäude erreichen Sie mit dem Fahrstuhl die Büroräume im ersten Stock.
Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert ausgestattet.
Rechtsanwalt Eisenreich legt Wert auf eine umfassende fachspezifische literarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik. Das Personal ist freundlich, zuvorkommend und fachlich qualifiziert.
Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit Rechtsanwalt Eisenreich auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und bei besonderer Veranlassung auch im Hause des Mandanten möglich.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Harald Eisenreich
- Marktplatz 14
94491 Hengersberg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- (0 99 01) 90 37-0
- Telefax
- (0 99 01) 90 37-11

Fachgebiete/Charakteristika
Harald Eisenreich wurde am 26.04.1952 in Eichendorf im Landkreis Dingolfing-Landau geboren. Nach Besuch des Gymnasiums in Dingolfing, wo er das Abitur ablegte, studierte Herr Eisenreich an der Universität Regensburg Rechtswissenschaft sowie Politikwissenschaft und Betriebswirtschaft.
Nach Abschluss der ersten und der zweiten juristischen Staatsprüfung, jeweils mit Prädikat ausgezeichnet, gründete Rechtsanwalt Eisenreich nach kurzer Tätigkeit als freier Mitarbeiter in der Kanzlei Brückner und Kollegen in Landau seine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Hengersberg.
Mit Wirkung zum 9.12.1986 wurde er zum Oberlandesgericht München und damit gleichzeitig zum Bayerischen Obersten Landesgericht zugelassen. Seit 2001 ist Harald Eisenreich berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.
Neben einer gründlichen Sachbearbeitung der ihm anvertrauten Rechtsfälle liegt Herrn Eisenreich insbesondere der gute Kontakt zu seinen Mandanten am Herzen. Er versteht seine Tätigkeit primär als — gegebenenfalls prozessvermeidende — beratende Tätigkeit. Eine Prozessvermeidung — wenn möglich — und dadurch eine Kostenersparnis für den Mandanten, jedoch unter Wahrung dessen Interessen stehen im Mittelpunkt seines Handelns.
Rechtsanwalt Harald Eisenreich berät und vertritt sie im Arbeitsrecht, privaten und öffentlichen Baurecht, Sozialrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Harald Eisenreich berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Themen des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Eisenreich finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Harald Eisenreich.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Harald Eisenreich beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.
Herr Eisenreich berät und vertritt Sie auf den Gebieten privates Baurecht und öffentliches Baurecht. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.
Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Harald Eisenreich.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Rechtsanwalt Harald Eisenreich begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Sein Tätigkeitsbereich umfasst unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie Anerkennung einer Berufskrankheit.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Harald Eisenreich berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall.
Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Harald Eisenreich hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.
Spezialitäten
Rechtsanwalt Harald Eisenreich ist seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Eisenreich in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Harald Eisenreich, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Eisenreich besucht jährlich im hohen Maße Fortbildungsveranstaltungen, um der Flut von gesetzlichen Neuerungen sowie den Änderungen der Rechtsprechung bei seiner Fallbearbeitung gerecht zu werden.
Darüber hinaus ist Herr Eisenreich Mitglied bei folgenden fachlichen Vereinigungen:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Deutsche Vereinigung Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Deutscher Juristentag e.V.
- Deutsch-Österreichische Juristenvereinigung
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


