Sören Liebig

Fachgebiete/Charakteristika

Sören Liebig wurde 1967 in Görlitz geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Das daran anschließende Rechtsreferendariat leistete er am Landgericht Darmstadt sowie am Landgericht Düsseldorf. Nach Abschluss des Studiums war Herr Liebig während eines einjährigen Auslandsaufenthaltes in den USA bei der Kanzlei Bisno & Samberg in Pasadena, Los Angeles tätig. Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 1997. Rechtsanwalt Liebig ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Sören Liebig berät und vertritt Sie im Medizinrecht/Arzthaftungsrecht, Strafrecht und Unternehmensrecht.

Spezialisierung

Das Arzthaftungsrecht behandelt in erster Linie Pflichtverletzungen von Ärzten. Zwei Hauptanknüpfungspunkte ergeben sich in der Praxis an häufigsten: Kunstfehler und Mängel bei der Aufklärung des Patienten. Bei den Kunstfehlern wiederum treten am häufigsten Diagnosefehler und Behandlungsfehler auf. Nach Systematik der Rechtspflichten und wegen zum Teil unterschiedlicher Rechtsfolgen werden zwei Anspruchsgrundlagen herangezogen. Die Haftung des Arztes oder Krankenhausträgers auf Schadensersatz kann aus Vertrag und aus Delikt resultieren. Dabei berät und vertritt Rechtsanwalt Liebig Patienten, die ihren Schmerzensgeldanspruch, Schadenersatzanspruch oder Rentenanspruch gegen den behandelnden Arzt, das entsprechende Krankenhaus oder die Haftpflichtversicherung durchsetzen müssen, aber auch Ärzte, die sich diesen Ansprüchen ausgesetzt sehen. Erkennt die Versicherung des Arztes dessen Haftung an, sind die Anwaltskosten von der Versicherung zu erstatten. Gegebenenfalls tritt auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung ein. Bei unzureichenden Vermögensverhältnissen besteht darüber hinaus die Möglichkeit für Sie, bei Gericht Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Die Bearbeitung der medizinrechtlichen Mandate wird ergänzt durch die freie Mitarbeiterin der Kanzlei, Frau Dr. med. Gouya Ram-Liebig.

Weitere Fachgebiete

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Sören Liebig die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Sören Liebig.

Zum Unternehmensrecht gehören alle für Unternehmen relevanten Normen, vom Handelsrecht über das Gesellschaftsrecht bis zum Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Sören Liebig betreut deutsche Unternehmen bei der Gründung von Niederlassungen in Polen, aber auch polnische Unternehmen bei der Gründung von Niederlassungen in Deutschland. Er begleitet diese bei allen Angelegenheiten des Unternehmens im Personengesellschaftsrecht wie Kapitalgesellschaftsrecht, bei Umwandlung, Umstrukturierung oder Neuordnung unter zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten (auch innerhalb eines Konzernverbunds), im Verhältnis zu Kreditgebern, bei Fragen strategischer (Neu-)Ausrichtung und Sanierung auch unter steuerrechtlichen Aspekten sowie bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf. Hierfür verfügt die Kanzlei Liebig & Rossberg über Kontakte zu Rechtsanwaltskollegen in Polen sowie zu Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern in Dresden und Görlitz.

Rechtsanwalt Liebig ist Mitglied im Deutsch-Polnischen Juristenverein


 

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