Dr. Conrad Gödde
Fachgebiete/Charakteristika
Conrad Gödde wurde 1965 in Liesborn geboren. Er studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Herr Gödde wurde 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. 1999 promovierte er. Dr. Gödde ist an allem Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht fließend Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Gödde beschäftigt sich intensiv und nahezu ausschließlich mit der Beantwortung von Fragen aus dem Erbrecht und seinen angrenzenden Gebieten wie dem Betreuungsrecht und dem Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Außerdem befasst er sich regelmäßig mit Fällen aus dem gewerblichen Rechtsschutz.
2006 verlieh die zuständige Rechtsanwaltskammer Dr. Gödde die Befugnis, die Bezeichnung “Fachanwalt für Erbrecht” zu tragen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Dr. Gödde gehören das Pflichtteilsrecht mit der Prüfung der gesetzlichen Erbfolge, Entwurf und Erstellung von Testament und Erbvertrag, die Beratung bei Schenkung und Vorwegnahme der Erbfolge, die Planung der Vermögensnachfolge, die Unternehmensnachfolge, die lebzeitige Vermögensübertragung gegen Vorbehalt von Nutzungsrechten, die Testamentsvollstreckung, das Erbenfeststellungsverfahren, das Erbscheinsverfahren, die Beratung bei der Erbenhaftung, die Nachlasssicherung, Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft und Nachlassinsolvenz, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Erbteilungsklage, die Teilungsversteigerung, die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegen Erben oder Dritte, das Recht der Vorerbschaft und der Nacherbschaft, das Recht der Vermächtnisse und Auflagen, das Internationale Privatrecht im Erbrecht, das Erbrecht anderer Nationen, die Adoption, insbesondere die Adoption Erwachsener, sowie die Erstellungen von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Jedem von uns wird das Thema Erbrecht direkt oder indirekt im Leben begegnen. Dem können wir nicht ausweichen. Dennoch wird uns die Bedeutung des Todes nur schwer bewusst. Entweder ist er so weit weg, so dass wir völlig von ihm überrascht werden, oder wir sehen ihn, weichen aber seinem Blick aus und verdrängen ihn. Die Erkenntnis zeigt, dass die Beschäftigung mit diesem Thema nicht nur mental äußerst wichtig ist, sondern auch rechtlich. Bei der Bearbeitung seiner Fälle steht für Rechtsanwalt Dr. Gödde der Mensch im Mittelpunkt aller Überlegungen. Mit juristischem Sachverstand, Gefühl und Menschenkenntnis sucht er für seinen Mandanten eine optimale Lösung. Die Interessenlage des Mandanten ist von entscheidender Bedeutung. Vorrangiges Ziel für Rechtsanwalt Dr. Gödde ist, die Rechtsangelegenheit harmonisch und, wenn möglich, streitvermeidend zu regeln.
Rechtsanwalt Dr. Gödde hat sich umfangreiche Kenntnisse im Gesellschaftsrecht angeeignet. Hier berät und vertritt er umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung einer Gesellschaft (beispielsweise GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung Ihrer Interessen durch Rechtsanwalt Dr. Gödde erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Rechtsanwalt Dr. Gödde berät und vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Handelsrecht. Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Es modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Ware und Dienstleistung über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, gerade für mittelständische Industrieunternehmen und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkaufsbereich, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem deutschen, französischen oder europäischen Markt zu vertreiben. Zunehmend spielt hierbei auch EU-Recht eine wichtige Rolle, wie beispielsweise die Kartellvorschriften. Erforderlich ist aber auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit dem eigenen Handelsvertreter, zumal hier je nach Ausrichtung des Unternehmens verschiedene Modelle denkbar sind. Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Beteiligten. Auch hier vertritt Rechtsanwalt Dr. Gödde Ihre Interessen außergerichtlich wie auch gerichtlich.
Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten stellen jeden, der sich erstmals oder nur hin und wieder mit diesem Rechtsgebiet befasst, vor vielfältige Schwierigkeiten. Die Hauptursache liegt darin, dass materielles und prozessuales Wettbewerbsrecht wie kein anderes Gebiet Richterrecht ist. Materiell-rechtliche Probleme ergeben sich häufig bereits daraus, den konkreten Streitfall einer bestimmten Fallgruppe zuzuordnen. Keineswegs weniger Fragen stellen sich wegen des richtigen prozessualen Vorgehens. Dies gilt vor allem deshalb, weil Wettbewerbsstreitigkeiten in der Regel im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgefochten werden. Um sich gegenüber Ihrem Konkurrenten, klagebefugten Verband oder gar Abmahnverein behaupten oder durchsetzen zu können, brauchen Sie einen Spezialisten wie Rechtsanwalt Dr. Gödde. Dieser weiß, wie eine Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schutzschrift oder ein Verfügungsantrag zu formulieren ist, was bei der Vollziehung einer Beschlussverfügung zu beachten ist, wie das Hauptsacheverfahren vermieden werden kann, welches Rechtsmittel zulässig und zweckmäßig ist oder wie ein Anspruch auf Schadenersatz vorbereitet und durchgesetzt oder abgewehrt werden kann.
Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gödde Experte im gewerblichen Rechtsschutz. Da in unserer Gesellschaft immer mehr kopiert und gefälscht wird, hat die Sicherung von Produkten und Innovationen sowie deren Verteidigung gegen unlauteren Wettbewerb einen hohen Stellenwert. In diesem Rahmen spielen Marken als Qualitäts- und Garantiekennzeichen für Waren und Dienstleistungen eine bedeutende Rolle. Rechtsanwalt Dr. Gödde berät und betreut Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und bei Entscheidungen über Werbemaßnahmen und Marketingstrategien, Verteidigung und Verwertung von Marken.
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Publikationen
Die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers. Dissertation, Universität Bonn 1999
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


