Frank Schildheuer

Fachgebiete/Charakteristika

Frank Schildheuer wurde 1969 in Soest geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, sein Referendariat absolvierte er in Dortmund. Seit 1998 ist Herr Schildheuer als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch und Französisch und hat solide Grundkenntnisse in Spanisch.

Nach einem Unfall im Straßenverkehr hat jeder Geschädigte ein Interesse an einer schnellen Regulierung des Schadens gegenüber anderen Unfallbeteiligten oder deren Haftpflichtversicherung. Das Verkehrsrecht teilt sich genaugenommen in die Unterbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Häufig treffen alle Bereiche aufeinander. Zum Verkehrszivilrecht gehört die gesamte Schadensabwicklung/Unfallregulierung (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Reparaturkostenersatz, Reparaturkostenübernahmeerklärung durch die Versicherung, Wertminderungsersatz), unabhängig davon, ob ein Verkehrsunfall verschuldet, teilweise verschuldet oder unverschuldet ist. Rechtsanwalt Schildheuer hilft dem Mandanten, indem er den zwangsläufig entstehenden Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung regelt, und kümmert sich um die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche des Mandanten oder um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Tätigkeit des Juristen erstreckt sich hierbei sowohl auf die außergerichtliche als auch die gerichtliche Wahrnehmung der Mandanteninteressen.

Die Schuldfrage zum Entstehen eines Unfalls ist nicht nur zivilrechtlich von Bedeutung, sondern auch im Rahmen des ebenfalls zum Straßenverkehrsrecht gehörenden Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts/Verkehrsstrafrechts. Dieses regelt die staatliche Sanktion eines etwaigen Fehlverhaltens im Straßenverkehr. Hier geht es um Fahrverbot, Bußgeld, Verwarnungsgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg oder Entzug des Führerscheins. Zu den Aufgaben Frank Schildheuers gehören die Prüfung von deren Rechtmäßigkeit und die Abwehr von zu Unrecht erhobenen Vorwürfen gegen den Mandanten.

Einen weiteren Schwerpunkt hat der Jurist auf das allgemeine Verwaltungsrecht gesetzt. Unter Verwaltungsrecht versteht man das Rechtsverhältnis zwischen der staatlichen Verwaltung und den Bürgern. Bekommt ein Bürger einen Bescheid einer Behörde, mit dem er nicht einverstanden ist, muss er dagegen in den meisten Fällen Widerspruch einlegen. Falls der Widerspruch abschlägig beschieden wird, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Da ein Prozess sich oftmals über mehrere Jahre hinziehen kann, ist es ratsam, sich eines sogenannten “einstweiligen Verfahrens” zu bedienen. Da bei dem jeweiligen Verfahren strenge Fristen zu beachten sind, empfiehlt es sich, möglichst früh anwaltlichen Rat einzuholen. Rechtsanwalt Schildheuer berät seine Mandanten unter anderem zu den Themen Rechtmittelbelehrung und Anhörung sowie zu den einzuhaltenden Formalitäten. Des Weiteren vertritt er kompetent und umfassend im Verwaltungsprozess. Rechtsanwalt Schildheuer ist in der Lage, zügig zu arbeiten, da er über die neueste Rechtsprechung und Gesetzesänderungen immer informiert ist.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Frank Schildheuer
Salzstr. 20
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (251) 482450
Telefax
+49 (251) 4824545
Homepage
http://www.kanzlei-scr.de


 
 

Publikationen

“Die Rücknahme des Widerspruchs nach Erlass des Widerspruchsbescheids”, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1997, Seite 637 ff.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de