Michael Langkamp

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Langkamp, geboren 1961 in Münster, studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Im Anschluss daran absolvierte er in Dortmund sein Referendariat, bevor er 1993 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Seit 2004 ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Rechtsanwalt Langkamp darf seit 2006 den akademischen Titel Master of Insurance Law (LL.M.) tragen, den er an der Universität Münster in Kooperation mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen erworben hat.

Rechtsanwalt Langkamp ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch und ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Michael Langkamp ist außerdem aktives Mitglied der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen.

Einen großen Schwerpunkt bildet das Versicherungsrecht. Rechtsanwalt Langkamp ist seit 2004 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Versicherungsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die finanzielle Absicherung gegen bestimmte Risiken durch eine Versicherung hat in unserer Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung, darum berät und vertritt Rechtsanwalt Langkamp seine Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen. Inhaltlich befasst er sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) in sämtlichen Versicherungssparten und Arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung (Brandversicherung), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung.

Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft, zum Beispiel zum Versicherungsfall oder aufgrund eines Verstoßes gegen Anzeigepflichten oder Obliegenheiten. Herr Langkamp bietet Beratungen und Prozessführungen in allen Sparten des Versicherungsrechts, neben den bereits genannten Versicherungen insbesondere auch zur Lebensversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Rechtsschutzversicherung. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsunternehmen.

Im Haftungsrecht unterstützt Sie Rechtanwalt Langkamp in Fällen von Anlagehaftung, aber auch der Haftung wegen fehlerhafter Beratung durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Notare/Rechtsanwälte. Jeder kennt es: Man wird falsch behandelt, falsch beraten und muss dann auch noch dafür büßen — sei es persönlich, finanziell oder juristisch. Rechtsanwalt Langkamp hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ihnen auch bei erfolgten Beratungsfehlern zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Michael Langkamp ist außerdem Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die eigentlich schönste Zeit des Jahres geht, nämlich den Urlaub. Der erfahrene Rechtsanwalt vertritt Sie sowohl gegen den Reiseveranstalter, die Deutsche Bahn oder eine Fluggesellschaft und macht Ihre Ansprüche geltend. Aufgrund einer mittlerweile sehr umfangreichen Rechtsprechung informiert Sie Herr Langkamp über Ihre Erfolgsaussichten, einen Reisepreis zu mindern und Geld zurückzufordern, oder über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von einer Reise zurücktreten zu können. Eine Minderung kann zum Beispiel dann gerechtfertigt sein, wenn die Unterkunft schlechter als im Vertrag beschrieben war oder wenn Lärm im Hotel oder ein schmutziger Strand das Urlaubsvergnügen getrübt haben. Schwieriger ist es in der Regel, aufgrund einer schlechten Verpflegung eine Reisepreisminderung durchzusetzen. Ist das Gepäck verloren gegangen, auf dem Transport beschädigt worden oder zu spät angekommen, vertritt Rechtsanwalt Langkamp Sie gegenüber der Fluggesellschaft. Mitunter streiten Reisende und Reiseunternehmen aber auch über einen Reiserücktritt. Dabei ist ein häufiger Streitpunkt, ob bei Naturkatastrophen tatsächlich eine sogenannte höhere Gewalt vorliegt. Auch politische Entwicklungen, etwa ein Anschlag auf Touristen am geplanten Urlaubsort, berechtigen in der Regel zum Rücktritt von der Reise.


 

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Langkamp
Salzstr. 20
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Telefax
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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