Jörg Rüsing

Fachgebiete/Charakteristika

Jörg Rüsing wurde 1956 in Essen geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster sowie an der Université de Lausanne (Schweiz). 1989 wurde Herr Rüsing zur Anwaltschaft zugelassen. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Portugiesisch. Der Rechtsanwalt ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Rüsing ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des DAV, in der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung, in der International Sport Lawyers Association (ISLA) und Lehrbeauftragter für Sportrecht an der Fernuniversität Hagen.

Herr Rüsing ist seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von Fragestellungen sowie großen Beratungsbedarf. So kann der Arbeitsvertrag nicht beliebig befristet werden, Fristen müssen eingehalten werden, und Regelungen zum Kündigungsschutz sind zu beachten. Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten, denn es gibt viele Problemfelder, zum Beispiel hinsichtlich des notwendigen Inhalts einer Abmahnung oder der Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Auch die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das BGB zu berücksichtigen. Um Ihnen einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu geben, nehmen Sie die kompetente Hilfe Jörg Rüsings in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Herr Rüsing nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.

Beim Veranstaltungsrecht geht es zumeist um Themen, die direkt mit der Veranstaltung (Großveranstaltung, Sportveranstaltung, Musical, Konzert) zu tun haben, wie Künstlerhaftung, Ausfallhaftung, Brandgefahr, Kennzeichnung der Notausgänge, Beleuchtung, Cateringprobleme, Unstimmigkeiten beim Showprogramm und ähnliches. Aber auch die rechtliche Organisation von Events ist Teil seiner Arbeit.

Das Sportrecht stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, das bedeutet, es werden die unterschiedlichsten Rechtsgebiete berührt. Dies betrifft nicht nur den Profisport, sondern auch den Amateur- und den Breitensport sowie den Freizeitsport und dort nicht nur den Sportler selbst, sondern auch den Veranstalter, Verein, Verband, Funktionär, Sponsor und Zuschauer. Neben den möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Sportunfall oder Foul — wie dem Ersatz von materiellem und immateriellem Schaden, von entgangenem Gewinn und Schmerzensgeld — sind auch Fragen der Vertragsgestaltung von Bedeutung. Bei der Überprüfung und Gestaltung folgender Verträge steht Ihnen Rechtsanwalt Rüsing gerne mit seinem juristischen Rat zur Seite: Sponsorenvertrag, Veranstaltervertrag, Werbevertrag, Spielervertrag oder Trainervertrag. Im Übrigen steht Ihnen der Jurist zu den Themen Vermarktungsrechte, TV-Rechte, Arbeitsvertrag, Lizenz oder Sportgerichtsverfahren zur Verfügung.

Im Bußgeldrecht übernimmt der Volljurist Mandate bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die meist mit einem Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen Jörg Rüsing als Ihr Rechtsanwalt zur Seite, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß geht. Zur Vermeidung von Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenem Ärger und Stress ist es ebenso ratsam, Herrn Rüsing als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geht, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder problematischer Wiedererteilung derselben.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jörg Rüsing
Salzstr. 20
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Telefax
+49 (251) 4824545
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http://www.kanzlei-scr.de


 
 

Publikationen

“Ersatzansprüche eines Profifußballvereins nach fristloser Kündigung eines vertragsbrüchigen Lizenzspielers”, SpuRt Heft 2, 2001.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de