Hans-Georg Chowanietz

Fachgebiete/Charakteristika

Hans-Georg Chowanietz wurde 1958 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin sowie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Rechtsanwalt Chowanietz ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Chowanietz arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts. Das betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind. Hans-Georg Chowanietz berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeutet.

Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Zum Fachgebiet von Rechtsanwalt Chowanietz gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihm beraten, die sich für eine individuelle Altersvorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.

Eine weitere Stärke von Hans-Georg Chowanietz ist das Staatshaftungsrecht. Dieses umfasst das Recht der verschiedenen Ansprüche des Bürgers auf Schadensersatz, Ausgleich und Wiederherstellung bei einer Beeinträchtigung seiner Rechte durch staatliches Verhalten. Schwerpunktmäßig vertritt Rechtsanwalt Chowanietz seine Mandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Amtshaftung, die aus einem schuldhaften und pflichtwidrigen Verhalten eines Beamten entstehen. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die Entschädigung für Beeinträchtigung des Eigentums. Außerdem berät Herr Chowanietz Sie zum Aufopferungsanspruch, der aus einer Schädigung für den Eingriff in immaterielle Rechte entsteht, und zum Folgenbeseitigungsanspruch, der eine Wiederherstellung eines Sachverhaltes in den ursprünglichen Zustand zur Folge hat.


 

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Hans-Georg Chowanietz
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Nordrhein-Westfalen
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
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Fachanwaltsordnung (FAO)
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