Wolfgang Schmidt

Fachgebiete/Charakteristika

Wolfgang Schmidt studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Seit 1989 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Schmidt ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag et cetera. Sowohl die Gestaltung entsprechender Verträge als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Thema der anwaltlichen Tätigkeit Wolfgang Schmidts.

Rechtsanwalt Schmidt ist spezialisiert auf das Medizinrecht. Dieses umfasst neben dem Arzthaftungsrecht auch das Kassenarztrecht, also die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt, Arzneimittelregressprüfung (Richtgrößenprüfung), Plausibilitätsprüfung, allgemeines Regressverfahren, Budgetvolumenstreitigkeit, Ärztekooperation, Zusammenschluss von Arztpraxen, Praxisübernahme oder die Bildung eines medizinischen Versorgungszentrums.

Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. In diesem Rechtsgebiet werden von Rechtsanwalt Schmidt sowohl Ärzte beraten und vertreten, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch Patienten, die eine Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der Tätigkeit Rechtsanwalt Schmidts nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Schmidt auch Architekten, Ingenieure sowie Bauherren.


 

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Wolfgang Schmidt
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de