Angelika Grebner-Eck
Kurzprofil
Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im April 1989 war Angelika Grebner-Eck zunächst acht Jahre in einer Mainzer Kanzlei tätig, die Mandanten in fast allen Rechtsgebieten vertrat. Die Bearbeitung unterschiedlichster Mandate vom Arbeitsrecht über das Familienrecht und das Strafrecht bis hin zum Verwaltungsrecht ermöglichte es der Rechtsanwältin, ein umfangreiches und breitgefächertes juristisches Wissen aufzubauen. Aufgrund ihres großen Interesses für das Familienrecht legte sie auf dieses Gebiet einen ihrer Schwerpunkte. Ende 1996 machte sich die Juristin selbständig. Seit 2000 ist sie Fachanwältin für Familienrecht und seit Ende 2005 Mediatorin. Sie betreut vorwiegend Privatleute bei familienrechtlichen Problemen und bei Unklarheiten im allgemeinen Zivilrecht.
Das Büro ist montags, dienstags und donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs und freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr telefonisch besetzt. Die Kanzlei ist eine Bestellkanzlei, das heißt, Termine werden telefonisch fest vereinbart, in der Regel ohne Wartezeit. Für Rechtsanwältin Grebner-Eck ist es dabei selbstverständlich, ausreichend Zeit für den Mandanten einzuplanen. Hektik oder eine schnelle Abfertigung gibt es bei ihr ebenso wenig wie lange Wartezeiten. Die Juristin bietet ihren Mandanten eine Rundumbetreuung und eine hohe telefonische Erreichbarkeit. Wenn möglich, vereinbart sie Termine selbst.
Neben der fachlichen Kompetenz und dem menschlichen Einfühlungsvermögen von Rechtsanwältin Grebner-Eck ist der exzellente Service einer der Gründe, warum über 60 Prozent ihrer Klientel nach persönlicher Empfehlung von zufriedenen Mandanten zu ihr kommen.
Die Kanzleiräume von Rechtsanwältin Grebner-Eck sind auch für ortsfremde Mandanten leicht zu erreichen. Die Kanzlei ist am Rande der Neustadt von Mainz zwischen der Christuskirche und dem Bahnhof gelegen. Parkplätze sind in den umliegenden Straßen vorhanden. Tagsüber kann man dort mit Parkschein parken. Der Bahnhof ist circa fünf bis zehn Gehminuten entfernt. Dort gibt es zudem weitere Parkmöglichkeiten in einem Parkhaus.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Angelika Grebner-Eck - Kaiserstr. 25
55116 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- (0 61 31) 61 26 12
- Telefax
- (0 61 31) 61 26 24
Fachgebiete/Charakteristika
Angelika Grebner-Eck, Jahrgang 1960, studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Schon während ihres Studiums war sie für mehrere Rechtsanwälte tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Rechtsexpertin ist seit 1989 als Rechtsanwältin zugelassen.
Seit 2000 führt sie den Titel “Fachanwältin für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Familienrecht hat sich die Juristin demnach fachlich in besonderem Maße qualifiziert. Aber auch die menschliche Seite findet bei ihr Beachtung. Sie ist sich darüber bewusst, dass das Familienrecht ein höchst sensibles Rechtsgebiet ist, bei dem es oft keine klaren Gewinner oder Verlierer gibt. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, trifft dies um so mehr zu. Rechtsanwältin Grebner-Eck unterstützt Sie sowohl bei der Scheidung als auch bei den daraus resultierenden möglichen Konsequenzen. Sie betreut sie beispielsweise bei Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, Unterhaltsanspruch für volljährige Kinder in Ausbildung/Studium, Hausratsteilung, Güterrechtsbestimmung, Vermögensteilung, Zugewinnanspruch oder Versorgungsausgleich. Auch bei Unklarheiten über Umgangsrecht, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht berät und vertritt Sie die Juristin.
Frau Grebner-Eck liegt der friedliche Ausgang eines familienrechtlichen Problems am Herzen. Unter Berücksichtigung aller möglichen Konsequenzen scheut sie sich aber auch nicht davor, dem Mandanten die Situation klar und deutlich offenzulegen, seinem Wunsch entsprechend zu agieren und ihn vor Gericht engagiert zu vertreten.
Überdies ist Rechtsanwältin Grebner-Eck seit Ende 2005 Mediatorin. Dieser Titel darf erst nach einer umfangreichen Weiterbildung geführt werden. Auch hier ist der Juristin eine fundierte Ausbildung und Arbeitsweise wichtig. Sie arbeitet in der Mediation mit einem Diplom-Psychologen zusammen, für diese Kooperation hat sie sich bewusst entschieden, damit sowohl die rechtliche wie auch die psychologische Seite berücksichtigt wird.
Neben ihrem Schwerpunkt Familienrecht ist die Juristin versiert in allen Aspekten des allgemeinen Zivilrechts. Das Zivilrecht regelt nahezu alle Rechtsfragen des Alltags und ist somit eines der vielschichtigsten juristischen Betätigungsfelder. Folgende Rechtsgebiete sind hierbei hervorzuheben.
Im Mietrecht können Mieter und Vermieter auf eine Vielzahl von Problemen stoßen, die oft ohne rechtliche Hilfe nicht zu regeln sind. Rechtsanwältin Grebner-Eck unterstützt Sie beispielsweise bei der Aufsetzung, Anfechtung oder Kündigung Ihres Mietvertrags. Bei Unstimmigkeiten zu den Vertragsarten Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertag und bei Fragen zu Betriebskosten, Nebenkosten, Kaution oder Schönheitsreparaturen wird sie tätig. Des Weiteren klärt sie Unklarheiten bei den Themen Mieterhöhung, Mietsenkung oder Mietminderung zum Beispiel aufgrund unterlassener Mängelbeseitigung.
Auch im allgemeinen Vertragsrecht ist die engagierte Juristin tätig. Das Vertragsrecht gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, die im BGB abgesteckt sind und beinhaltet Aspekte verschiedenster Rechtsgebiete. Im Fokus stehen dabei Vertragsgestaltung, Kündigung oder Anfechtung. Zudem legt das Vertragsrecht fest, wer mit welcher Rechtswirkung Verträge schließen kann. Bei Fragen zu fast allen Vertragstypen ist Rechtsanwältin Grebner-Eck ihre fachkundige Ansprechpartnerin. Haben Sie beispielsweise einen Kauf getätigt und möchten von diesem zurücktreten, so prüft die Juristin den Kaufvertrag, klärt all Ihre Fragen und unternimmt die notwendigen rechtlichen Schritte.
Für Rechtsanwältin Grebner-Eck sind stetige Fort- und Weiterbildungen wichtige Elemente ihrer Tätigkeit. Nur wer sich permanent über gesetzliche Neuerungen und die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden hält, kann eine optimale und erfolgversprechende Beratung gewährleisten. Deshalb bildet sie sich in weit über dem üblichen Umfang liegendem Maße auf den unterschiedlichsten Gebieten weiter. Überdies bildet Sie auch selbst aus.
Angelika Grebner-Eck ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der Arbeitsgruppe Familienrecht, im Deutschen Juristinnenbund, im Arbeitskreis Alzey-Worms und Vorstandsmitglied des Rheinhessischen Anwaltvereins. Zudem ist sie Gründungsmitglied im Mainzer Arbeitskreis für Trennungs- und Scheidungsberatung, der seit 1992 existiert. Dieser Arbeitskreis wurde vom Jugendamt der Stadt Mainz ins Leben gerufen und zeichnet sich durch seine interdisziplinäre Arbeitsweise aus. Rechtsanwälte, Familienrichter, Mediatoren, Jugendämter, Sachverständige, Verfahrenspfleger, Beratungsstellen der Kirche und der freien Träger, der Kinderschutzbund und Kinderschutzzentren sind in ihm vertreten, tauschen sich aus und arbeiten zusammen. So wurden zum Beispiel ein Faltblatt für Eltern und eine Kinderbroschüre in Form eines Comics entwickelt, letztere wurde sogar bundesweit verbreitet.
Frau Grebner-Eck zeichnet sich in ihrer Arbeit durch ihren hohen Sachverstand und ihr Einfühlungsvermögen aus. Sie hat ein Ohr für Relevantes und hinterfragt die Dinge. Der Mensch an sich ist ihr ebenso wichtig wie die erfolgsorientierte Bearbeitung des Mandats.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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