Klaus-Dieter Maier

Fachanwalt für Strafrecht

Kurzprofil

Died Kanzlei Maier wurde 1992 von Rechtsanwalt Klaus-Dieter Maier gegründet und hat ihren Arbeitsschwerpunkt im Strafrecht. Zivilrechtliche Mandate werden nur in Zusammenhang mit vorangegangenen strafrechtlichen Mandaten betreut. Der Jurist vertritt überwiegend Privatleute, aber auch Unternehmen zählen zu seiner Klientel.

Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr. Nach Absprache können Termine auch außerhalb der regulären Zeiten vereinbart werden. Auf Wunsch und nach Bedarf vereinbart Rechtsanwalt Maier auch Beratungstermine vor Ort.

Die Kanzlei ist zentral in Kempten gelegen. Sie ist 100 Meter vom Gericht und 50 Meter von der bekannten St. Lorenz-Basilika entfernt. Parkplätze sind vor dem Gebäude vorhanden. Es besteht eine exzellente Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, da circa zehn Buslinien die Haltestelle “Residenzplatz” anfahren, die in unmittelbarer Nähe der Kanzlei liegt.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Klaus-Dieter Maier
Stiftsplatz 1
87439 Kempten
Bayern
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Klaus-Dieter Maier wurde 1962 in Kaufbeuren geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Sein Referendariat absolvierte er in Augsburg und in Kempten. Seit 1992 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem ist er Fachanwaltschaft für Strafrecht.

Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV. Zudem ist Rechtsanwalt Maierseit 2000 Gastdozent des Freistaates Bayern bei der Referendarsausbildung.

Rechtsawalt Maier hat sich schon früh auf das Strafrecht spezialisiert, und seine fundierte Beratung baut auf seiner langjährige Erfahrung auf. Seit mehreren Jahren ist er außerdem Fachanwalt für Strafrecht und hat sich in besonderem Maße qualifiziert.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Der Rechtsexperte berät und vertitt Sie bei allen strafrechtlichen Belangen außer solchen, die das Verkehrsstrafrecht betreffen.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und Betäubungsmitteldelkte. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Aber auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. In solch einem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Das Arbeistfeld des Strafrechts ist sehr facettenreich. Im Jugendstrafrecht zählen zu der Klientel des Juristen beispielsweise Jugendliche, die einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben. Im Wirtschaftsstrafrecht sind Betrug oder Steuerhinterziehung Mandate des erfahrenen Juristen. Auch bei Haftsachen unterstützt Sie der Jurist tatkräftig. Dies beinhaltet primär die Verteidigung bei Untersuchungshaft.

Etwa ein Drittel der Arbeit von Rechtsanwalt Maier umfasst die juristische Vertretung bei Revisionen. Eine Revision wird vor dem Bundesgerichtshof entschieden und stellt das letzte Rechtsmittel für den Angeklagten dar. Rechtsanwalt Maier vertritt seine Mandanten engagiert und konsequent, um auch hier die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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