Ulrich Retzki
Kurzprofil
Ulrich Retzki gründete seine eigene Kanzlei im April 1997 in Berlin. In der Folgezeit entstand die Kanzlei Retzki, Yersin, Ruthe als Sozietät der Berliner Rechtsanwälte Ulrich Retzki, Marcus A. Yersin und Volker Ruthe. Die Kanzlei berät und vertritt Privatleute und mittelständische Unternehmen.
Sie finden Rechtsanwalt Ulrich Retzki in Berlin-Wilmersdorf in der Nähe des Funkturms, des ICC, des Flughafens Berlin-Tempelhof und der Stadtautobahn (Ausfahrt “Wexstraße/Detmolder Straße”). Es sind ausreichend öffentliche Parkplätze vorhanden.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Nach Absprache ist dieses gern bereit, Termine außerhalb der Bürozeiten zu vergeben.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Ulrich Retzki - Durlacher Str. 27
10715 Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 85731877
- Telefax
- +49 (30) 85726596

- Homepage
- http://www.retzki.de
Fachgebiete/Charakteristika
Ulrich Retzki, geboren 1966 in Nordrhein-Westfalen, studierte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken Jura. Im Anschluss daran absolvierte er im Bezirk des Kammergerichts Berlin das Referendariat. Dem folgten ein fünfmonatiges Praktikum in einer führenden Rechtsanwaltskanzlei in San Francisco/USA mit Schwerpunkt Versicherungsrecht und Schadenersatz sowie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Januar 1996. Vor der Gründung seiner Kanzlei war Herr Retzki in einer oberen Bundesbehörde in Berlin sowie als Anwalt in einer anderen Berliner Kanzlei tätig.
In der Sozietät Retzki Yersin Ruthe ist Rechtsanwalt Retzki exklusiv im Versicherungsrecht und im Autorecht tätig und hier wiederum in speziell folgenden Fällen:
- Die Fälle im Versicherungsrecht:
Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, Sturmversicherung, Hausratversicherung,
Geschäftsversicherung, Betriebsunterbrechung, Praxisausfallversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung, BUZ, Unfallversicherung, Invalidität, Krankentagegeld, Krankenversicherung,
Kfz-Kaskoversicherung, Auto-Unfall, Kfz-Diebstahl, Vandalismus.
Die Fälle im Autorecht:
Autokauf, Kfz-Leasing, Garantie, Motorschaden, Auto-Diebstahl, Vandalismus und Kasko.
für Autohändler: Abmahnung, Kündigung Händlervertrag
Die Gegnerliste: Rechtsanwalt Ulrich Retzki hat für Versicherungsnehmer gerichtliche Prozesse gegen u.a. folgende Versicherer geführt:
- Aachener und Münchener Versicherungs-AG
- Allianz Versicherungs-AG
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG
- Ammerländer Versicherung VVaG
- Arag Allgemeine Rechtsschutz-Vers.-AG
- Axa Versicherung AG
- Berlinische Lebensversicherung AG
- Central Krankenversicherung AG
- Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.
- Condor Allgemeine Versicherungs-AG
- Continentale Sachversicherung AG
- Cosmos Versicherung AG
- D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Versicherungs-AG
- Delta Lloyd Lebensversicherung AG
- Deutscher Ring Sachversicherungs-AG
- DEVK Allgemeine Versicherungs-AG
- DKV Deutsche Krankenversicherung AG
- Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
- Europäische Reiseversicherung AG
- Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG
- Garanta Versicherungs-AG
- Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG
- Gothaer Lebensversicherung AG
- GVV-Privatversicherung AG
- Hamburg Mannheimer Versicherungs-AG
- Hamburg Mannheimer Sachversicherungs-AG
- Hamb. Mannh. Rechtsschutz Schadenservice GmbH
- Hannoversche Lebensversicherung AG
- Hanse-Merkur Krankenversicherung AG
- Hanse Merkur Reiseversicherung AG
- HDI Privat Versicherung AG
- Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
- LVM Landwirtschaftlicher Vers.verein Münster a.G.
- Mannheimer Versicherung AG
- Nürnberger Lebensversicherung AG
- Roland Rechtsschutz Versicherungs-AG
- R+V Versicherung AG
- Signal Krankenversicherung a.G.
- Signal Unfallversicherung a.G.
- VHV Allgemeine Versicherung AG
- Victoria Lebensversicherung AG
- Zürich Lebensversicherung AG
Spezialitäten
Herr Retzki hat seine Passion im gesamten Versicherungsrecht. Daneben befasst er sich engagiert mit dem Recht rund um das Auto. Diesen Leidenschaften entspricht seine inzwischen langjährige Spezialisierung auf allein diese Gebiete, wodurch Herr Retzki tiefgreifende Erfahrung besitzt. Er war bis 1993 eine Zeit lang selbst als Versicherungsagent tätig. Seit 2004 ist Herr Retzki berechtigt, den Titel “Fachanwalt für Versicherungsrecht” zu führen. Damit war er einer der ersten Fachanwälte für Versicherungsrecht in Berlin.
Allen Sparten der Versicherung ist gemein, dass der Inhalt der Verträge im wesentlichen durch die "Bedingungen" bestimmt wird. Seit 1994 gibt es keine Vorabkontrolle der Versicherungsbedingungen durch die Aufsichtsbehörde mehr. Das hat zu verstärktem Wettbewerb geführt, aber auch zu mehr Auseinandersetzungen. Wichtige Risiken, die häufig versichert werden, sind z.B. Gebäude, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hausrat, Haftpflicht, Kasko, Leben, Rente, Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sehen wir uns einen "Versicherungsfall" an; Beispiele: Durch einen Sturz kommt es zur Invalidität (Unfallversicherung), durch Depressionen muss man seinen Beruf aufgeben (Berufsunfähigkeitsversicherung), ein Brandschaden oder ein Einbruch in einem Internetcafé (Geschäftsversicherung), der geparkte Porsche oder Mercedes ist Opfer von Vandalismus oder Diebstahl geworden (Kaskoversicherung), der Möglichkeiten gibt es viele. Man mag den Versicherungsfall als "befürchtetes Ereignis" charakterisieren. Als Versicherter ist man meistens nicht darauf vorbereitet. Man hat einen Vertrag, den man vielfach nie gelesen hatte. Aber auch wenn: Die Beurteilung eines Anspruchs gegen die "Versicherung" ist eine nicht ganz einfache Materie.
Denknotwendig stehen sich in "Versicherungsfällen" zwei sehr ungleiche Partner gegenüber, nämlich die professionelle Versicherungsgesellschaft auf der einen Seite und der/die versicherte Laie auf der anderen Seite. Es besteht nicht nur ein erhebliches "Wissensgefälle", sondern auch die Interessenlage beider Seiten ist gegensätzlich: Der Versicherte will die ihm versprochene Versicherungsleistung, in der Regel Geld. Für die Gesellschaft stellt sich ein Schadenfall ihres Kunden naturgemäß als eigener Vermögensschaden dar. In allen Sparten prüft eine spezielle Abteilung, bevor eine Zahlung geleistet wird, ob und in welcher Höhe gemäß den "Bedingungen" gezahlt wird. Es ist kaum zuverlässig bekannt, wieviele Ansprüche bezahlt und wieviele abgelehnt werden.
Tatsache ist, dass Ablehnungen oftmals hingenommen werden. Der/die Versicherte gibt auf, anstatt den Fall konsequent durch einen unabhängigen Experten des Versicherungsrechts prüfen zu lassen, vielleicht auch aus Angst vor weiteren Kosten. Dadurch wird oft auf namhafte Ansprüche verzichtet.
Versicherungsnehmer sollten nicht zögern, sich der Hilfe eines Fachanwalt für Versicherungsrecht zu bedienen. Auf diese Weise sind objektiv richtige Beratung sowie Realisierung der berechtigten Ansprüche aus Versicherungen gewährleistet.
Durch seine jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet ist Ulrich Retzki bestens mit der Branche sowie deren Unternehmen vertraut.
Rechtsanwalt Retzki ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Außerdem veröffentlicht er regelmäßig versicherungsrechtliche Beiträge in juristischen Fachzeitschriften sowie auch in nichtjuristischen Zeitungen.
Publikationen im Bereich Rechtstipps
Aus dem Bereich Versicherung:
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


