Ursula Flechter

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Flechtner in Nürnberg wurde 1992 von Rechtsanwältin Ursula Flechtner gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Haupttätigkeitsfelder der Sozietät sind in erster Linie das Erbrecht, Familienrecht und Zivilrecht. Zudem bestehen Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken.

Die modernen Kanzleiräume sind direkt am Weinmarkt. Durch die zentrumsnahe Lage haben Sie direkten Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, stehen in unmittelbarer Nähe Parkplätze zu Verfügung.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert ausgestattet. Frau Flechtner legt Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik. Das Personal ist freundlich, zuvorkommend und fachlich qualifiziert.

Termine können Sie mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin direkt vereinbaren . Bei besonderer Veranlassung sind sie auch im Hause des Mandanten möglich.

Kontakt

Ursula Flechter
Weinmarkt 4
90403 Nürnberg
Bayern
Deutschland

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+49 (911) 222004
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Fachanwalt für

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Ursula Flechtner beendete ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Danach absolvierte sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Erlangen, ihre Wahlstation in einer renommierten Anwaltskanzlei und legte das zweite juristische Staatsexamen ab. Die Volljuristin, 1988 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie ist ebenfalls vor den Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichten auftrittsbefugt. Sie korrespondiert auch in Englisch und Französisch.

Von 1988 bis 1992 arbeitet die Juristin in einer renommierten Sozietät. 1992 ließ sich Rechtsanwältin Ursula Flechtner in der eigenen Sozietät in Nürnberg nieder. Seit 2005 ist Frau Flechtner Fachanwältin für Erbrecht.

Die Juristin ist in vielen Ehrenämtern engagiert. Frau Flechtner ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Nürnberg für die Fachanwaltsprüfung sowie Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht.

Darüber hinaus ist Ursula Flechtner Autorin ständiger eigener Veröffentlichungen und war mehrmals in den Top Ten des Magazins Focus der “Besten Erbrechtler Deutschlands” zu finden.

Rechtsanwältin Flechtner berät und vertritt Sie im Familienrecht und Erbrecht.

Die Juristin berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Ursula Flechtner, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Ihr Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. Auf den Gebieten Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt sie die Interessen ihrer Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

Spezialitäten

Rechtsanwältin Ursula Flechtner ist seit 2005 befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Erbrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis erbrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Ursula Flechtner berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung Ursula Flechtners hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de