Wilhelm Niemeyer

Fachgebiete/Charakteristika

Wilhelm Niemeyer wurde 1948 in Bremen geboren. Nach Erlangung der Hochschulreife absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und das Referendariat in Schleswig-Holstein. 1978 wurde er als Rechtsanwalt, 1988 als Notar zugelassen. Er ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Niemeyer Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten. Er steht den Ratsuchenden vornehmlich als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält. So ist der Notar in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Die notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen wie Immobilienvertrag, Ehevertrag und Erbvertrag. Der Notar beurkundet ebenso Erbbaurechtsvertrag, Gesellschaftsvertrag und Übergabevertrag, Testament und Vermächtnis, Erbscheinsantrag und Grundpfandrechtsbestellung, Schuldanerkenntnis, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Er beglaubigt die Unterschriften unter einem Löschungsantrag und einer Löschungsbewilligung von Grundpfandrechten.

Des Weiteren übernimmt Rechtsanwalt und Notar Niemeyer Mandate aus dem Grundstücksrecht. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, Wilhelm Niemeyer berät und unterstützt Sie bei der Abwicklung Ihrer Kaufverträge und beantwortet Ihre Fragen zum Immobilienrecht. Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Herrn Niemeyer unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden.

Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Niemeyer umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei der Vertragsverhandlung und der Vertragsgestaltung. Er berät auch unter Mitwirkung von Steuerberatern der Kanzlei bei steuerlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet Wilhelm Niemeyer in Kooperation mit kompetenten Beratern ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand. Selbstverständlich vertritt Herr Niemeyer Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Er befasst sich aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Niemeyer erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

 

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die sowohl den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Herr Niemeyer vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Niemeyer berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Bei umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlungen finden Sie in Rechtsanwalt Niemeyer genau den richtigen Ansprechpartner. Beratungsbedarf besteht aber vor allem bei Betriebsübergang oder Betriebsänderung durch Stilllegung oder Verlegung. Damit geht meist auch ein massiver Stellenabbau einher. Auf Wunsch wirkt Herr Niemeyer an Betriebsvereinbarungen mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.


 

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